Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor gondolino
 - 17. April 2017, 01:43:16
Zitat von: KlausP am 16. April 2017, 22:49:47
Die TG-Sätze stehen in der Trennungsgeldverordnung (einfach mal die Forensuche danach befragen). Mit der Höhe Ihrer Miete hat das NICHTS zu tun.

Jetzt hab ich das mit dem TG endlich verstanden.  ;D Soweit wären dann alle Fragen die ich hatte geklärt, dank euch.

Vielen Dank nochmals!  :)
Autor KlausP
 - 16. April 2017, 22:49:47
Die TG-Sätze stehen in der Trennungsgeldverordnung (einfach mal die Forensuche danach befragen). Mit der Höhe Ihrer Miete hat das NICHTS zu tun.
Autor gondolino
 - 16. April 2017, 22:36:29
Zitat von: KlausP am 16. April 2017, 21:46:09
Dann passt doch alles. Sie müssen nur darauf achten, dass in allen weiteren Versetzungs- und Kommandierungsverfuegungen die UKV ebenfalls nicht zugesagt wird.

Super, das hilft mir aufjedenfall schon bestens weiter!

Gibt es einen Regelsatz für das Trennungsgeld, oder wird gar die komplette Miete übernommen?

Wäre dann bis dato meine letzte Frage, da ihr alles super erklärt habt, vielen Dank nochmals!  :)
Autor KlausP
 - 16. April 2017, 21:46:09
Dann passt doch alles. Sie müssen nur darauf achten, dass in allen weiteren Versetzungs- und Kommandierungsverfuegungen die UKV ebenfalls nicht zugesagt wird.
Autor gondolino
 - 16. April 2017, 21:19:06
Zitat von: Ralf am 16. April 2017, 20:08:30
Und auch der Aufforderung zum Dienstantritt steht, dass die UKV nicht zugesagt wurde?

Dort steht:
"Die UKV mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort für die AGA wird nicht zugesagt."
Autor Ralf
 - 16. April 2017, 20:08:30
Und auch der Aufforderung zum Dienstantritt steht, dass die UKV nicht zugesagt wurde?
Autor gondolino
 - 16. April 2017, 19:47:28
Zitat von: KlausP am 16. April 2017, 13:31:58
ZitatAllerdings steht dort nichts von Trennungsgeld, sondern lediglich von einer Umzugskostenvergütung, oder beläuft sich das auf das selbe?

Ja. Wenn dort steht, dass dioe Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird, sind Sie mit Dienstantrit trennungsgeldberechtigt. Wie das dann mit der Beantragung läuft, erklärt der zustäändige Rechnungsführer.

In dem Schreiben "Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung i.S. des § 10 Abs. 3 BUKG aus Anlass der Einstellung" steht wortwörtlich geschrieben:
"Hiermit wird bestätigt, dass sie/er eine Wohnung i.S. des § 10 Abs. 3 BUKG (VMBI 1991 S.34) eingerichtet hat."
ebenso wie;
"Im Fall der Einstellung in die Bundeswehr kommt es auf die Lage der Wohnung zum Dienstort nicht an. Die o.a. Wohnung kann anlässlich der Einstellung umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden."

Die Thematik rund um das BUKG find ich z.Z. etwas komplex, deshalb nun meine Rückmeldung diesbezüglich, in der Hoffnung auf vorzeitiger Aufklärung..  :-[
Autor KlausP
 - 16. April 2017, 13:31:58
ZitatAllerdings steht dort nichts von Trennungsgeld, sondern lediglich von einer Umzugskostenvergütung, oder beläuft sich das auf das selbe?

Ja. Wenn dort steht, dass dioe Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wird, sind Sie mit Dienstantrit trennungsgeldberechtigt. Wie das dann mit der Beantragung läuft, erklärt der zustäändige Rechnungsführer.
Autor gondolino
 - 16. April 2017, 13:23:27
Zitat von: funker07 am 16. April 2017, 13:12:52
Bekommst du Trennungsgeld bzw wird deine Wohnung anerkannt? Dann solltest du Trennungsgeld bekommen und nichts für die Stube zahlen. Der Anrechnungsbeitrag, der dein Brutto erhöht, beibt aber meines Wissens bis 25. Da kennen sich hier aber einige besser aus.

Zum Führerschein:
Bei Bedarf bekommst du den Lehrgang B Anfänger. Danach 6 Wochen CE und danach 2 Wochen G. Ob du aber wirklich so ausgebildet wirst und wann Lehrgangsplätze frei sind, siehst du erst später.

Meine Wohnung ist aufjedenfall anerkannt, da ich bereits den Mietvertrag abgeben sollte, während des EAV und mir dies anschließend bescheinigt worden ist.
Allerdings steht dort nichts von Trennungsgeld, sondern lediglich von einer Umzugskostenvergütung, oder beläuft sich das auf das selbe?
Denn in dem Schreiben "Anforderung der Dienststelle" wird genannt, dass kein Umzug zugesagt wird.  :o

Daher gehe ich dann mal doch davon aus, dass ich Trennungsgeld beziehen kann (Hoffentlich)  ::)
Autor funker07
 - 16. April 2017, 13:12:52
Bekommst du Trennungsgeld bzw wird deine Wohnung anerkannt? Dann solltest du Trennungsgeld bekommen und nichts für die Stube zahlen. Der Anrechnungsbeitrag, der dein Brutto erhöht, beibt aber meines Wissens bis 25. Da kennen sich hier aber einige besser aus.

Zum Führerschein:
Bei Bedarf bekommst du den Lehrgang B Anfänger. Danach 6 Wochen CE und danach 2 Wochen G. Ob du aber wirklich so ausgebildet wirst und wann Lehrgangsplätze frei sind, siehst du erst später.
Autor Getulio
 - 15. April 2017, 22:24:04
Zitat von: gondolino am 15. April 2017, 20:26:11
Das heißt also, von der Besoldung werden etwa 100€ für die Unterkunft sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen.

Wobei ich denke, dass es jedenfalls nach der GA eher lebensfremd ist, davon auszugehen, dass man alle 3 Mahlzeiten ausschließlich in der Truppenverpflegung zu sich nimmt. Da würde ich demnach eher mehr als 9 Euro pro Tag kalkulieren.
Autor mailman02
 - 15. April 2017, 20:48:48
ZitatBeides wird in meinem Fall zutreffen, da ich noch unter 25 bin und selbst in der Stammeinheit, welche knappe 140km


Nur als "Einwurf" auch aus U25 kann es aufgrund von Unterkunftsmangel sein, das man von der Pflicht "befreit" wird. Aber erst mal abwarten.
Autor gondolino
 - 15. April 2017, 20:34:17
Zitat von: KlausP am 15. April 2017, 20:30:36
Zitat... sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen. ...

Bei der Truppenverpflegung läuft das anders. Da bekommen Sie eine Chipkarte. Die laden Sie mit einer bestimmten Summe (das ist Ihre Entscheidung, wie viel) am Terminal (meist im Eingangsbereich zum Sppiesesaal) auf. Nach dem Empfang Ihrer Verpflegung lassen Sie die Chipkarte an der Essenausgabe einlesen und der Betrag für die Teilmahlzeit wird wie bei einer Prepaid-Karte abgebucht.

Vielen Dank für die Information.

Aufjedenfall ein besseres System, als wie jeden Monat einen festen Betrag zu zahlen, irrelevant ob man Speist oder nicht, aus welchen Gründen auch immer. Gefällt mir bestens!  :)
Autor KlausP
 - 15. April 2017, 20:31:40
Streiche: "Sppiesesaal"

Setze: "Speisesaal"
Autor KlausP
 - 15. April 2017, 20:30:36
Zitat... sowie bei in Anspruch genommener Verpflegung 198€ (bei etwa 9€ pro Tag) abgezogen. ...

Bei der Truppenverpflegung läuft das anders. Da bekommen Sie eine Chipkarte. Die laden Sie mit einer bestimmten Summe (das ist Ihre Entscheidung, wie viel) am Terminal (meist im Eingangsbereich zum Sppiesesaal) auf. Nach dem Empfang Ihrer Verpflegung lassen Sie die Chipkarte an der Essenausgabe einlesen und der Betrag für die Teilmahlzeit wird wie bei einer Prepaid-Karte abgebucht.