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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 17. April 2017, 18:05:22
Wer als dienstunfähig entlassen ist, der ist zunächst einmal mit "T 5" "dauerhaft nicht wehrdienstfähig"! BASTA!

Und wer daran etwas ändern möchte, muss eine Nachmusterung beantragen, für deren Genehmigung zunächst einmal Angaben notwendig sind, in wie weit sich der Gesundheitszustand mittlerweile gebessert hat! Wenn sich da nichts geändert hat, wird das Karrierecenter eine Nachmusterung ablehnen! Und ... im Jahre 2014 mit DU entlassen und "plötzlich" wieder dienstfähig, das klingt für mich nach "Heilung durch Handauflegen" oder aber nach "faulentia gravis"!

Ach ja, eines noch, Ulli: Wegen Übergewicht wird niemand DU! Da kommt er auf ein Anti-Adipositas-Training, aber wird nicht entlassen! DU heißt auch dauerhaft nicht wehrdienstfähig und das ist ein vollgefressenes Hortkind genau nicht. Das Kind kann abnehmen und wieder unter die Menschen gehen. Ansonsten wäre es ja zu einfach: Sich vollfressen und ausgemustert werden ist bestimmt billiger als nach KDV die Ausbildungskosten zurück zahlen zu müssen ;) !
Autor ulli76
 - 17. April 2017, 11:30:59
Es gibt die Möglichkeit, sich über den Reservistenverband in VVags und für Zivilisten offene DVags zu engagieren.

Eine weitere Möglichkeit ist dass das Gesundheitsproblem behoben wird (z.B. Übergewicht). Oder versuchen eine Ausnahmegenhmigung ggf. mit Auflagen zu bekommen.
Autor Andi8111
 - 17. April 2017, 11:16:28
Tasty, bei aller Liebe: Auch wenn Sie das gerne wollen: Es kann nicht jedem geholfen werden!
DU ist DU, egal vom in der Reserve oder im aktiven Dienst!
DU bedeutet qua definitionem: Für keinen Dienstposten in der Bundeswehr geeignet. Knackpunkte dabei sind: "keinen" und "Dienstposten".

Wenn der TE sich trotzdem mustern lässt, und der Dienstherr ein Interesse daran hat, ihn wieder einzustellen, dann hat er ein Problem^^
Autor KlausP
 - 17. April 2017, 10:56:07
Das sagt aber nichts über die Wehrdienstfähgigkeit aus, dafür müsste man wissen, welcher Tauglichkeitsgrad bei Entlassung auf dem 90/5 vergeben wurde (bei "T5 - nicht wehrdienstfähig", wovon ich bei einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ausgehe, wären Sie raus). Und nochmal: Gesundheitsziffer und Tauglichkeitsgrad sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Autor Tasty
 - 17. April 2017, 10:53:32
Wenn der Sachgrund für die VI weggefallen ist müsste das in einer neuen Musterungsuntersuchung nachgewiesen und festgestellt werden.
Kommt sicher auch auf die Qualifikation an, ob daran ein Interesse besteht.
Autor SaarlandFrägt
 - 17. April 2017, 10:45:38
Gesundheitsziffer 6
Autor F_K
 - 17. April 2017, 10:34:20
In aller Regel ist jemand, der DU entlassen wurde, dienstunfähig.

Damit ist auch ein Reservedienst nicht möglich.
Autor KlausP
 - 17. April 2017, 10:26:09
Mit der Gesundheitsziffer VI oder mit "T6"?
Autor SaarlandFrägt
 - 17. April 2017, 10:24:40
Hallo Kameraden

2014 bin mit Gesundheitsziffer VI aus dem regulären Dienst ausgeschieden. Wäre es dennoch möglich als Reservist tätig zu werden?

Habe in der Begriffserklärung der 46/1 überall verwendungsfähig als Reservist lesen können?

Beste grüße