ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitatdezent = unaufdringlich, nicht auffallend, feinfühlig, taktvoll, vornehm-zurückhaltend.
Zitat von: F_K am 18. April 2017, 15:33:12
Ergänzung zu oben:
Ziffer 703, A-2630/1.
Anmerkung: Die Vorschrift ist hier EINDEUTIG, ohne Ermessensspielraum (ein Rucksack, der nicht einfarbig ist, ist "doppelt" nicht zulässig).
Im Ergebnis lagen Ralf und ich also vollkommen richtig, auch wenn die Begründung (aus der Erinnerung) noch aus der "alten" 37/10 stammt und nun im "Erscheinungsbild" gelandet ist.
Tasty und die Nummer sind / waren im Ergebnis und der Begründung "daneben".
ZitatDas Tragen von einfarbigen und schlicht gehaltenen Taschen (mit und ohne Schulterriemen,
keine Rucksäcke) und Koffern ist in dezenten Farben erlaubt. Taschen und Rucksäcke gemäß
Ausstattungssoll AllgUmdr 37/3 sind zum Dienstanzug nur zulässig auf dienstlich angeordneten
Reisen; zum Feldanzug sind sie jederzeit zulässig.
Zitat von: BobbyNice am 14. April 2017, 17:41:19
Abend,
kann ich mit meinem privat beschafftem Rucksack in MultiCam in Uniform mit der Bahn nach Hause fahren oder verstößt es gegen die Anzugordnung?
MfG