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ZitatAusgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen nach § 3c EStG insoweit nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Das gesetzliche Abzugsverbot soll eine Doppelbegünstigung im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung vermeiden. Soweit Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, wird ihre steuermindernde Berücksichtigung bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens gesetzlich ausgeschlossen.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
Das Abzugsverbot für Ausgaben, die im Kausalzusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen ergibt sich aus § 3c EStG. Ergänzende Verwaltungsanweisungen sowie Hinweise auf die hierzu ergangene BFH-Rechtsprechung enthält H 3c EStH.