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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi am 21. April 2017, 07:01:06Zitat von: benba am 21. April 2017, 01:04:15
Das TG würde natürlich entsprechend gekürzt...
Warum?Zitat von: benba am 21. April 2017, 01:04:15
Also es ist nicht möglich das Sie 50% der WG nutzen und der Staat Ihnen über den Kameraden die Wohnung mitfinanziert.
Warum?
Zitat von: thoppi am 17. April 2017, 21:23:50
Folgender Fall:
+ Ein Kamerad und meine Wenigkeit überlegen aktuell eine WG am Standort zu gründen.
+ Wir sind beides Wochenendpendler.
+ Der Kamerad hat Anspruch auf TG nach §3
+ Ich habe keinen TG Anspruch.
+ Die besagte Wohnung würde 780,- warm kosten.
+ 550,- bekommt der Kamerad für eine TG-Wohnung.
Nun zu meinen Fragen:
1. Können wir eine WG am Standort gründen und er trotzdem TG für die TG-Wohnung empfangen?
2. Wie müsste bspw. der Mietvertrag aussehen (beide als Mieter, nur er, o.ä.)?
3. Ist das erlaubt?
4. Gibt es sonst irgendwas, worauf wir achten müssen (ggf. Untermietvertrag, o.ä.)?
Zitat1. Können wir eine WG am Standort gründen und er trotzdem TG für die TG-Wohnung empfangen?
Zitat2. Wie müsste bspw. der Mietvertrag aussehen (beide als Mieter, nur er, o.ä.)?
Zitat3. Ist das erlaubt?
4. Gibt es sonst irgendwas, worauf wir achten müssen (ggf. Untermietvertrag, o.ä.)?
Zitat von: Pericranium am 17. April 2017, 23:25:32
Ich hatte echt Stress, bis meine WG als Wohnung anerkannt wurde.
Zitat von: benba am 21. April 2017, 01:04:15
Das TG würde natürlich entsprechend gekürzt...
Zitat von: benba am 21. April 2017, 01:04:15
Also es ist nicht möglich das Sie 50% der WG nutzen und der Staat Ihnen über den Kameraden die Wohnung mitfinanziert.