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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 24. April 2017, 20:04:57
Sie kommen einer gesetzlichen Pflicht als Zeuge bei strafrechtlichen Ermittlungen nach. Selbstverständlich werden Ihnen die Bezüge dafür belassen.
Autor Ralf
 - 24. April 2017, 20:04:50
Mit Bezüge.
Autor ChrisB
 - 24. April 2017, 20:01:40
Guten Tag,
Ich wurde von der Polizei geladen als Zeuge auszusagen. Ich habe nun mein Sonderurlaub Formular vor mir und frag mich gerade: Mit oder ohne Bezüge?
Des Weiteren Urlaubsanschrift entfällt ja auch in dem Moment, da ich ja nur ein Tag abwesend bin und mir nur für den einen Tag Sonderurlaub nehme.

Ich hoffe Ihr könnt hier meine Frage, die ich mir stelle, beantworten mit einer kleinen Erklärung, wann man nun das mit Bezügen und ohne Bezüge auswählt.

MkG