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Zitat von: Stixx am 26. April 2017, 10:09:31Diese müsstest Du dann aber zumindest formal (also melderechtlich) zur Hauptwohung machen.
Und jetzt würde ich eben eine Zweitwohnung am Standort bis zu meiner Versetzung anmieten wollen.
ZitatAllerdings, das habe ich mittlerweile verstanden, werde ich nach deren Aufgabe nicht mehr TG-berechtigt sein.Ergo - ich habe gar nichts gekonnt.Doch, m.E. bleibst Du auch nach dem Rückumzug TG-berechtigt (es sei denn einer der Experten hier liefert eine Quelle, die das Gegenteil belegt).
ZitatMeine eigentliche Wohnung läge nach der Versetzung dann 104km vom Dienstort entfernt. Sprich, auch in dieser Konstellation wäre ich nicht TG-Berechtigt. Im Prinzip möchte ich verhindern gezwungenermaßen jeden Tag stumpf 104km hin und zurückfahren zu müssen, ohne TG-berechtigt zu sein.Gerade vor dem Hintergrund wären Deine Überlegungen ein geschickter Schachzug, um das Leben ein wenig erträglicher zu machen.
Zitat von: mailman02 am 26. April 2017, 08:50:03ZitatJa ich habe einen eigenen Hausstand. Der ist nicht anerkannt weil er 400km entfernt vom Dienstort liegt.
Das finde ich jetzt auch interessant.
Ich habe meine Wohnung anerkennen lassen (220km vom GA-Standort entfernt, 60km von der Stammeinheit) Die Stammeinheit wird aber aufgelöst und ich werde 250km weiter weg versetzt. Dienstantritt ist für mich erst im Oktober.
Bekomme ich dann zur Versetzung auch UKV oder behalte ich immer Trennungsgeld weil ich die Wohnung ja vor DA habe anerkennen lassen?
ZitatJa ich habe einen eigenen Hausstand. Der ist nicht anerkannt weil er 400km entfernt vom Dienstort liegt.