ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat
Als vergleichbares Beispiel möchte ich die Polizei NRW anführen. Für die dort tätigen Polizeibeamten ist es auch keine Dienstzeit, wenn die Dienstwaffe mit nach Hause genommen
Zitat von: Deepflight am 26. April 2017, 14:58:46
Im zivilen ist es zum Beispiel so, dass man in einem "öffentlichen oder gemeinschaftlich genutzten Transportmittel" Freizeit hat, solange man nicht der Fahrer ist. Also beispielsweise in der Bahn, im (bereits genannten Flieger) oder im Ford Transit mit 6 Mann aufm Weg zur Baustelle;
aber eben auch als Beifahrer im Auto.
Zitat von: Mike Sprenger am 27. April 2017, 07:21:57
Hiermit möchte ich das Thema (was sicherlich noch weiter im BMVG diskutiert werden sollte, um dort eine eindeutige Regelung zu finden) schließen.