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Autor gondolino
 - 26. April 2017, 19:29:03
Zitat von: KlausP am 26. April 2017, 18:23:44
Da hätte Ihnen auch Onkel Google helfen können.  ;) Oder diese Seite hier: http://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/start/technik/rad/eagle/!ut/p/z1/hU5NC4IwGP4tHbzunZ9Zt0UQiYSgkO4SU9c0lpO5tJ-f4Skoem7PJw9QyIF2bGwFM63qmJx5QYPLLoyz2Nk4jn_yPHwMSJRhe28fEhvO_wJ0tvEPEAxpzaGYN9Y_N3wPUqBAb2xkT9QrbSQ3iFXvh1A0rKslT1RFFiECKqQql-ukK91QANX8yjXX6KFnuTGmH7YWtvA0TUgoJSRHNbfwt0ajBgP5RxD6ez5h15djTFYv-VQhgA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL29225N440I6AJT01D1G54

Da das Fahrzeug ein Gewicht von (mindestens) 8,8 t auf die Waage bringt, brauchen Sie den Führerschein der Klasse BC dafür, wenn Sie mit Anhänger über 750 kg ZGG fahren sollen, die FEKl BCE.

Ich muss ehrlich gesagt gestehen, dass so eine Denkweise nicht aufgebracht habe  ;D
Allerdings ging ich davon aus, dass dies die FE Kl G regelt bzw. einschließt und man nicht vorab BC oder BCE erwerben müsste.

Besten Dank jedenfalls! Dann bin ich stark beruhigt, kann mich auf die Lehrgänge (und hoffentlich auch einige andere) freuen und habe mal wieder was dazu gelernt, was man ja gerne tut  :D

Autor KlausP
 - 26. April 2017, 18:23:44
Da hätte Ihnen auch Onkel Google helfen können.  ;) Oder diese Seite hier: http://www.deutschesheer.de/portal/a/heer/start/technik/rad/eagle/!ut/p/z1/hU5NC4IwGP4tHbzunZ9Zt0UQiYSgkO4SU9c0lpO5tJ-f4Skoem7PJw9QyIF2bGwFM63qmJx5QYPLLoyz2Nk4jn_yPHwMSJRhe28fEhvO_wJ0tvEPEAxpzaGYN9Y_N3wPUqBAb2xkT9QrbSQ3iFXvh1A0rKslT1RFFiECKqQql-ukK91QANX8yjXX6KFnuTGmH7YWtvA0TUgoJSRHNbfwt0ajBgP5RxD6ez5h15djTFYv-VQhgA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL29225N440I6AJT01D1G54

Da das Fahrzeug ein Gewicht von (mindestens) 8,8 t auf die Waage bringt, brauchen Sie den Führerschein der Klasse BC dafür, wenn Sie mit Anhänger über 750 kg ZGG fahren sollen, die FEKl BCE.
Autor gondolino
 - 26. April 2017, 18:15:47
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Somit wären meine 2. und 3. Frage geklärt  :)

Wie sieht es denn, mit der für mich persönlich wichtigsten Frage aus? (1. Frage)
Autor funker07
 - 26. April 2017, 17:50:01
Mit der Anforderung des Lehrgangs mit ein Formular BA 90/5 mitgeschickt werden, mit dem der Chef die Untersuchung auf Kraftfahrtauglichkeit angeordnet und der Arzt die Eignung bescheinigt hat.

Du wirst also bei Gelegenheit (vielleicht machst du erst andere Lehrgänge) Sehtest usw machen, dann wird der Lehrgang angefordert und dann kommst du auf den nächst freien Lehrgang (was natürlich nochmal Wartezeit beinhalten kann).
Autor KlausP
 - 26. April 2017, 17:32:39
Zitat2. Beinhaltet Kl C bzw. CE auch die Kl B?

Ja.

Zitat3. Wann wird erfahrungsgemäß der Zeitpunkt sein auf dem man auf den Lehrgang geschickt wird?

Dann, wenn Ihrer Einheit der für Sie angeforderte Lehrgang zugewiesen wurde. Rechnen Sie nicht gleich nach der GA damit, eher mindestens ein Quartal später.
Autor gondolino
 - 26. April 2017, 17:17:45
Moin,

ich habe bereits ein Thread in einer anderen Unterkategorie im Forum hier erstellt, wo ich meine nun folgende Frage eher nebenbei im Verlaufe gestellt habe.

Meine "Zweitverwendung" bzw. Anforderung des Dienstpostens, sieht unter anderem den Kraftfahrer Kl G für den Eagle IV vor.

Ich selbst habe in ein paar Tagen meinen Dienstantritt zur AGA und werde als SaZ 8 einberufen.

Allerdings habe ich keinerlei zivile Fahrerlaubnis.

Daher nun meine Fragen:
1. Werde ich tatsächlich die FE Kl C oder CE erwerben um Kl G erhalten zu können?
2. Beinhaltet Kl C bzw. CE auch die Kl B?
3. Wann wird erfahrungsgemäß der Zeitpunkt sein auf dem man auf den Lehrgang geschickt wird?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!  :)