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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 01. Mai 2017, 14:07:49
Für diesen Stander sollte es ja ein Anlageblatt (AnlBlAAN) geben, wo die Einzelteile mit entsprechenden Teilekennzeichen aufgeführt sind. Wenn es Teil des Fahrzeuges ist, wird es zusammen mit anden anderen AnlBlAAN verwahrt sein.
Autor miguhamburg1
 - 26. April 2017, 21:15:48
Gemäß ZDv 43/2 (oder wie die aktuelle Regelung jetzt beziffert ist) ist ein Stander abzunehmen oder zu verdecken, wenn der zur Führung des Standers berechtigte Offizier das Dienstfahrzeug nicht nutzt.

Wobei mich das Ganze doch wundert, denn die Abdeckungshülle für die Kfz-Stander gehören zum Ausstattungssoll der Teileinheit, deren Führer standerberechtigt ist. Dementsprechend kann es doch da überhaupt keinen Grund für Diskussionen geben?
Autor KlausP
 - 26. April 2017, 17:39:37
Es sei denn, man ist der Kraftfahrer.  :D
Autor Andi
 - 26. April 2017, 17:36:34
Also, wenn man einen Stander nutzt ist man normalerweise in deiner Position in der man dem VersPers sagt, was es zu tun hat...
Autor Marcus2008
 - 26. April 2017, 14:07:12
Leider sagte mein S4 er brauche eine VORSCHRIFT wo das drin steht das der Stander abgedeckt werden muss sonst kann er nix machen. Gibt es da eine Vorschrift oder Regelung wo sowas drin steht?
Autor miguhamburg1
 - 25. April 2017, 10:07:03
Die Hülle bekommt man auf dem Versorgungsweg, wie andere EVG/NVG ebenfalls.
Autor Marcus2008
 - 24. April 2017, 07:56:34
Moin Moin,

ich habe da mal ne Frage weiß jemand wo man eine Hülle / Tasche für einen Stander herbekommt, damit ich den Wimpel abdecken kann??

Danke schonmal vorab