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Autor miT
 - 28. April 2017, 08:42:33
An den TE,  vorausgesetzt du möchtest es verraten, würdest du schreiben was genau gemacht werden soll, könnte man abgesehen von den natürlich bisher vollkommen richtigen Antworten eventuell noch ein bisschen mehr Ratschläge geben.
Autor itschie
 - 27. April 2017, 23:45:47
Falls die Operation nötig ist, wird sich der Truppenarzt drum kümmern sie in ein BW-Krankenhaus mit den Fähigkeiten zu verlegen. Ihre zivil geplanten Termine sind privatvergnügen, wobei bei OP's das ganze doch wohl abgesprochen werden muss. Kurz um, vergessen Sie es, weil wenn diese OP wirklich notwendig wäre, würde Sie die BW nicht einstellen!
Autor ulli76
 - 27. April 2017, 13:09:54
@Bulle: Nicht alle OPs führen zu 6-monatiger Untauglichkeit. Es kommt auf die Art und den Umfang der OP, sowie auf die Einschränkungen durch die OP auf dem konkreten DP an. Nach kleineren OPs kann man innerhalb kurzer Zeit wieder tauglich sein.
Autor ulli76
 - 27. April 2017, 13:08:45
@Tim.S: Du schreibst ziemlich viel Blödsinn: Man hat als Soldat unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, nicht freie Heilfürsorge.
Warum sollen die Ärzte und die zivile KK nicht bis DZE warten, damit der Eingriff durchgeführt wird. Der scheint ja nicht dringlich zu sein.
Ob die KK es zahlt muss mit der KK geklärt werden.
Autor BulleMölders
 - 27. April 2017, 12:56:31
Nur die Operation wärmend der Dienstzeit, da hat der Dienstherr ja wohl auch noch ein Wörtchen mit zu reden. Wie war das nach Operationen mindestens 6 Monate nicht Wehrdienst fähig?
Autor Tim.S
 - 27. April 2017, 12:53:37
Guten Tag,

ok das könnte zum Problem werden.

Solange Sie dienen haben Sie eine freie Heilfürsorge, aber alles was diese nicht abdeckt müssen Sie selbst zahlen.
Die KV wird mit sicherheit nicht bis zu ihren DzE warten und die Ärzte auch nicht.
Also werden Sie wohl Privat zur Kasse gebeten.

MfG
Tim
Autor KlausP
 - 27. April 2017, 12:52:39
Zitat... Sprich, ob die Krankenversicherung diese Op nach dem FWD immernoch Bezahlen würde ? ...

Das müssen Sie Ihre Krankenkasse fragen, das hat doch dann mit der Bundeswehr rein gar nichts mehr zu tun.
Autor F_K
 - 27. April 2017, 12:51:04
Mit einer Behinderung bist Du wohl kaum tauglich - die Behinderung scheint also nicht mehr vorzuliegen.

Kosmetische OPs werden von der UTV (der "Krankenversorgung" der Bw) nicht übernommen.

Ob es von der GKV bezahlt wird, solltest Du dort klären.
Autor BulleMölders
 - 27. April 2017, 12:50:23
Da Sie ja trotz der "Behinderung" eingestellt wurden, gibt es ja scheinbar keinerlei Medizinische Notwendigkeit für den Operativen Eingriff.
Ansonsten hätte Sie die Bundeswehr doch gar nicht eingestellt oder nur unter der Auflagen, dass der Eingriff und Ausheilung bis Dienstantritt erledigt sein müssen.

Irgendwie hatdas für mich wieder mal so ein geschmäckle. Ich gehe mal zur Bundeswehr und lasse mir eine Operation bezahlen.
Autor Paul366
 - 27. April 2017, 12:38:49
Guten Tag,
in wenigen Monaten trete ich mein dienst als FWDL'er an. Nun war für nächstes Jahr eine Operation geplant, wegen meiner damaligen, angeborenen Behinderung.
Bei der Musterung sagte die Ärztin, dass die Bundeswehr eine solche Operation nicht übernehme, da es ein kosmetischer eingriff sei. Da stelle ich mir die Frage, ob ich diese Operation nicht als eingriff aufgrund der Behinderung bezahlt bekomme oder ob ich nach dem FWD mit meiner "normalen" Krankenversicherung diese Op durchfühlen lassen kann. Sprich, ob die Krankenversicherung diese Op nach dem FWD immernoch Bezahlen würde ?

MfG