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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 03. Juli 2006, 08:37:47
Aber Ihr wisst schon, daß man für die Verwendung einer Armbrust gegen Christenmenschen mit dem Kirchenbann belegt wird?  ;D
Autor Timid
 - 29. Juni 2006, 18:29:57
Wie gesagt: Armbrüste sind explizit unter den Waffen aufgeführt, die erlaubnisfrei geführt, erworben und besessen werden dürfen. Folglich entfällt hierfür wohl jede Forderung nach einem Waffenschein/einer WBK.

@DieGräfin
Das hatte weniger mit "Kenntnis des Waffenrechts" zu tun, als vielmehr mit gründlichem Nachlesen - denn sooooo kompliziert und mehrdeutig, wie hier teilweise angedeutet, ist das Gesetz nicht formuliert!  :)
Es ist lediglich sehr lang, aber wenn man weiss, wonach man sucht, ist man schnell am Ziel.
Autor mailman
 - 29. Juni 2006, 18:17:04
Wie sagte der Ausbilder bei der Waffensachkunde doch.

" Mit einer Armbrust kann ich jemand viel besser umbringen als mit einer Schußwaffe oder einem Kampfmesser und für die Armbrust brauch keinen Waffenschein"

btw: Ein Waffenschein berechtigt zum Führern einer Waffe.

Ich denke das eine Armbrust auch weiterhin zu den Sportgeräten gehört und man weder WBK noch Waffenschein braucht,
Autor Gräfin
 - 29. Juni 2006, 17:48:27
vielen dank für deine antworten. wie gut, dass einer ausreichend kenntnisse im waffengesetz hat.
ich hab sie nämlich nicht.
Autor Timid
 - 28. Juni 2006, 15:49:31
Zitat von: DieGräfin am 28. Juni 2006, 12:34:24soweit ich weiß, brauch man auch für ne armbrust neuerdings nen waffenschein.

Also, mit meinen Laien-juristischen Kenntnissen würde ich behaupten, dass eine Armbrust erlaubnisfrei ist. Zumindest wird sie in Anlage 2 des Waffengesetzes sowohl bei den Waffen, die erlaubnisfrei erworben und besessen werden dürfen aufgeführt, als auch bei den erlaubnisfrei führbahren Waffen.
Anders übrigens als Bögen, die, nach Abschnitt 3, Unterabschnitt 2.2 wohl komplett vom Gesetz ausgenommen sind ...

Zitatarmbrust und pfeile müssen getrennt aufbewahrt/transportiert werden.

Nur ein kleiner Hinweis: Ein Bogen verschießt Pfeile, eine Armbrust Bolzen ;)

Zitataber mit dem waffengesetz sieht doch kein mensch mehr durch. wenn du n katana hast, (ob nun zierschwert oder sportgerät) fällt das unter das gesetz oder nicht?`n kumpel sammelt die dinger und hat auch keinen waffenschein.

Mal schauen: Anlage 2, Abschnitt 1.4 des Waffengesetzes: Ein Katana ist weder ein Spring- noch Fallmesser, noch hat es eine feststehende, quer zum Griff verlaufende Klinge, noch einen zweigeteilten, schwenkbaren Griff, noch bringt es Tieren unter Ausnutzung anderer als mechanischer Energien Verletzungen bei, meiner Ansicht nach.
Folglich wird ein solches Gerät wohl nicht unter die verbotenen Waffen fallen. Genaueres wird einem jede Polizei-, LKA- oder BKA-Dienststelle sagen können.

Zitatoder mein brotmesser...hat ne klinge von 25 cm und is scharf wie chalapenjos-pfeffer. ich brauch auch keinen waffenschein.

§1.2.1, Waffengesetz: Nö, da keine Waffe?
Autor Gräfin
 - 28. Juni 2006, 12:34:24
soweit ich weiß, brauch man auch für ne armbrust neuerdings nen waffenschein. da gibs auch einschränkungen beim mitführen. armbrust und pfeile müssen getrennt aufbewahrt/transportiert werden.
aber mit dem waffengesetz sieht doch kein mensch mehr durch. wenn du n katana hast, (ob nun zierschwert oder sportgerät) fällt das unter das gesetz oder nicht?`n kumpel sammelt die dinger und hat auch keinen waffenschein.
oder mein brotmesser...hat ne klinge von 25 cm und is scharf wie chalapenjos-pfeffer. ich brauch auch keinen waffenschein.
Autor mailman
 - 26. Juni 2006, 10:44:52
Man muß unterscheiden ob es sich um einen Gebrauchsgegenstand oder eine Waffe handelt.

Für eine Armbrust braucht man auch keinen Waffenschein
-> Sportgerät

Ich meine sowieso mich erinnern zu können das man den "kleinen" nur für Schreckschuß udn Gas und Reizwaffen benötigt.
Bei Messern wird meines Wissens nur nach verboten udn nicht waffenscheinpflichtig unterschieden. (beispielsweise 18cm Klinge feststehend, beidseitig geschliffen)

Ich kenn mich da ein wenig aus (Waffensachkunde und Unterrrichtung/Prüfung nach 34a)
aber das ist schon ein wenig her und deshalb muß ich erst nachsehen.
Autor schlammtreiber
 - 26. Juni 2006, 08:17:51
Zitat von: Flexscan am 25. Juni 2006, 21:22:12
   * Keine Geisteskrankheiten

Mist  :-\
Autor T5-Breft
 - 25. Juni 2006, 23:41:37
Irgendwo auf Seiten von Waffenhändlern findet man die zweiseitige Verordnung als "bmp". Jedoch habe ich die Erfahrung gemacht dass nichtmal die Fachhändler und Sachverständigen wissen wie die Sache gehandhabt wird... jeder sagt etwas anderes. :-\

Feszstehende Klinge ???
Autor Flexscan
 - 25. Juni 2006, 22:02:44
frag besser die Leute, die die Gesetze dafür machen und net hier   ::)
Autor Blackbird
 - 25. Juni 2006, 22:00:18
Aber wonach richtet sich jetzt ob man für ein messer einen waffenschein braucht oder nicht. Ich mein son Brotmesser is was länger als 13 cm und ich könnte mich nich erinnern das jeder Haushalt in Deutschland über nen Waffenschein verfügt

B
Autor Flexscan
 - 25. Juni 2006, 21:22:12
Sicher gibt es bei dem kleinen Waffenschein auch Einschränkungen

   * keine Vorstrafen
   * einwandfreies Führungszeugnis
   * fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
   * Mindestalter 18 Jahre
   * Keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
   * Keine Geisteskrankheiten


Quelle
Autor Fragender
 - 25. Juni 2006, 20:23:32
kann man einfach so zum ordnungsamt gehen und sagen man hätte gerne nen waffenschein?

thx für antwortend

Autor Andi
 - 23. Juni 2006, 23:36:29
Oh da habe ich wohl nicht richtig gelesen. ;)
Mir wäre auf jeden Fall nicht bekannt, dass es in einem Mannhaim waffenscheinpflichtige Gegenstände gäbe...
Autor peppie
 - 23. Juni 2006, 22:42:30
Wenn ich das richtig verstanden habe, war es doch schon in der Kaserne, wenn er es im Mann'heim gekauft hat .oO

Und wenn er das Messer privat benutzen will, weil er am Wochenende noch gerne nen ziviles Biwak machen will und dabei nen Wildschwein aufspießen will, sollte das doch kein Problem sein das Messer außerhalb der Kaserne zu nutzen (wenn er denn nen Waffenschein dafür bekommt), oder?