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Autor ulli76
 - 01. Mai 2017, 20:29:44
Als Zivilangestellter ist es möglich.
Autor JK121
 - 29. April 2017, 23:14:28
Okey, ist natürlich jetzt extrem schade, aber was will man machen.
Dann vielen Dank für die freundlichen und kompetenten Antworten!

Liebe Grüße.
Autor BSG1966
 - 29. April 2017, 22:33:34
Nicht als Soldat.
Autor JK121
 - 29. April 2017, 22:20:07
Gibt es da keine Möglichkeit trotz dessen bei der Bundeswehr tätig zu werden?
Wäre ja total schade!
Danke trotzdem schon mal für die schnellen Antworten!

Liebe Grüße.
Autor KlausP
 - 27. April 2017, 12:50:27
Zitat... Als es die Wehrpflicht noch gab, hat mir mein Vater erzählt, wäre das damals mein "Freischein" gewesen ...

Und das ist es auch immer noch. Warum sollte man bei heutigen Freiwilligen geringere Maßstäbe anlegen als bei den früheren GWDL?
Autor ulli76
 - 27. April 2017, 12:44:05
So isses. Damit gibt es keine Tauglichkeit.
Autor F_K
 - 27. April 2017, 12:36:16
Nicht dienstfähig / tauglich.
Autor Tim.S
 - 27. April 2017, 12:31:13
Guten Tag,

Das bedeutet ja dann das Sie kein Gluten vertragen, richtig ?
Das Problem ist, wie will die Bundeswehr Sie auf Übungen oder im Einsatz etc. versorgen ? (Um mal gravierende Fälle zu nennen)

In der Kantine mag das vlt. manchmal noch gehen aber meines wissens nach führt diese Unverträglichkeit zum Ausschluss.

MfG
Tim
Autor JK121
 - 27. April 2017, 12:22:44
Hallo,

Ich habe seit meiner Geburt die Krankheit Zölliakie.
Auf Deutsch gesagt, Unverträglichkeit von Weizen, Hopfen, Malz und so weiter.

Als es die Wehrpflicht noch gab, hat mir mein Vater erzählt, wäre das damals mein "Freischein" gewesen.
Jetzt, da ich mich zunehmend für die BW interessiere, möchte ich gerne wissen, ob es trotzdem möglich ist damit genommen zu werden, oder ob ich deswegen raus bin?

Freue mich über viele hilfreiche Antworten.

Liebe Grüße.