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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatAuf der Verfügung wurde UKV schon zugesagt.
Zitat von: CIRK am 30. April 2017, 14:41:58Zitat von: KlausP am 30. April 2017, 10:07:52
Dann müssen Sie nach Anerkennung der Wohnung umgehend die Änderung der Versetzungsverfügung beim BAPersBw auch Nichtzusage der UGK beantragen.
Aber nur dann als Sie nicht vorhaben an den neuen Dienstort zu ziehen.
Zitat von: KlausP am 30. April 2017, 10:07:52
Dann müssen Sie nach Anerkennung der Wohnung umgehend die Änderung der Versetzungsverfügung beim BAPersBw auch Nichtzusage der UGK beantragen.
ZitatAuf der Verfügung wurde UKV schon zugesagt.