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Autor Bekka
 - 05. Mai 2017, 18:26:00
na das hoere ich ja schonmal gerne
Danke :)
Autor ManuelPlonk
 - 05. Mai 2017, 09:38:26
Zitat von: Getulio am 04. Mai 2017, 22:54:03
Zitat von: OSB am 04. Mai 2017, 22:37:33
sind bei Soldaten ein üblicher Teil des Erscheinungsbildes.

Und ich hege die Hoffnung, dass sich das auch wieder legt.

Ich auch, aber zum Glück wird niemand deswegen ausgeschlossen.
Autor F_K
 - 05. Mai 2017, 07:05:55
... ist ja auch nicht so - zumindest an der FüAk sind die kaum zu sehen - und in Stäben auch nicht.

Autor Getulio
 - 04. Mai 2017, 22:54:03
Zitat von: OSB am 04. Mai 2017, 22:37:33
sind bei Soldaten ein üblicher Teil des Erscheinungsbildes.

Und ich hege die Hoffnung, dass sich das auch wieder legt.

Autor OSB
 - 04. Mai 2017, 22:37:33
Zusammengefasst: Tattoos sind in der Truppe kein Problem, müssen innerhalb militärischer Anlagen i.d.R. nicht abgedeckt werden und sind bei Soldaten ein üblicher Teil des Erscheinungsbildes. Also keine Sorge.  :D
Autor KlausP
 - 04. Mai 2017, 17:47:39
Was haben Sie an meinem letzten Satz denn nun nicht verstanden?
Autor Bekka
 - 04. Mai 2017, 17:41:27
@KlausP: ich habe mir alles diesbezueglich durchgelesen und nix wirklich zu meiner frage gefrunden

@StOPfr: ich bleibe dann doch lieber bei den maschienen und setze die in stand :D

bei mir sind schon dieverse tattoos vorhanden (5, Ruecken 2 kleiner unteram das kleine dekolte und an huefte hoch) da ich aber denke das nur dieses am unterarm sichbar ist auser man muss gerade schwimmen fragte ich nur deswegen und auf meine Piercings will ich gar nicht erst zu sprechen kommen;)


Autor StOPfr
 - 04. Mai 2017, 17:22:24
Zitat von: Bekka am 04. Mai 2017, 17:14:07
...ich habe am unterarm ein hufeisen und mochte gerne 2018 als feldwebel in kraftfahrzeugmechanikerinfeldwebel anfangen...

Bei der Kavallerie wäre das überhaupt kein Problem  ;)!
Autor KlausP
 - 04. Mai 2017, 17:18:16
Geben Sie bitte in der Suchfunktion mal "Tatoo" oder "Tätowierung" ein, da wurde die grundsätzliche Frage schon gefühlte 300mal beantwortet. Also, viel Spaß beim Lesen.

Ach so, die Regelung ist nicht von der konkreten Verwendung abhängig!
Autor Bekka
 - 04. Mai 2017, 17:14:07
Hey
Ich wollte jetzt wo hier schonmal ein thema mit tattoos offen ist frage wie das bei mir aussieht
ich habe am unterarm ein hufeisen und mochte gerne 2018 als feldwebel in kraftfahrzeugmechanikerinfeldwebel anfangen und wollte mal wissen, ob da wer hier angemeldet ist, da dort arbeitet und evtl weis wie das da mit tattoos aussieht

sry fuer die schreibweisen habe eine englische tastatur und da ist numal nicht alles vorhanden wie bei der deutschen ;)

Rebekka
Autor Andyxmas
 - 04. Mai 2017, 08:44:45
Okay klar ich hatte mich nur auf das Langarmtshirt bezogen deswegen ja auch der Quote....  Ansonsten klar weiter die Vorschrift bis zum Ende lesen
Autor Andi
 - 04. Mai 2017, 08:27:45
Zitat von: Andyxmas am 03. Mai 2017, 20:44:17
Beim Reservistenverband gibt es sogar die A-2630/1. Dort Mal Punkt 603 durchlesen. ;)

...aber dann sollte man auch Satz 604. lesen, denn darauf fußt ein etwaiges Verbot.
Durch eine Tätowierung entsteht zunächst einmal eine offene Wunde und damit eine körperliche Einschränkung bis zum Abheilen dieser Wunde (und man darf bei einer Ärztin wohl davon ausgehen, dass sie das sogar fachlich beurteilen kann). Dementsprechend hat das machen lassen einer Tätowierung Einfluss auf die Dienstfähigkeit eines Soldaten und deswegen kann ein Disziplinarvorgesetzter seine erforderliche Zustimmung zu einer solchen Maßnahme selbstverständlich verweigern.
Die Zustimmungspflicht würde m.E. dann entfallen, wenn ein Soldat Urlaub hat, also nicht zu Diensten herangezogen werden kann.

Ansonsten kann bereits eine Einschränkung für die Sportausbildung durch eine frische Tätowierung für einen Soldaten eine strafbare Selbstverstümmelung sein.

Gruß Andi
Autor IchParshippeJetzt
 - 04. Mai 2017, 06:11:20
Zitat von: wolverine am 03. Mai 2017, 20:41:36
Rein statistisch sind 100% aller vorbestraften Tättowierten schon mindestens einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. :-\

Lieber Wolverine, der TE bekommt kaum vollständige Sätze aufs digitale Papier und dann soll er die Reinhäuter Statistiken verstehen?  ;D
Autor Andyxmas
 - 03. Mai 2017, 20:44:17
Beim Reservistenverband gibt es sogar die A-2630/1. Dort Mal Punkt 603 durchlesen. ;)

@TE
Vielleicht mal das Gespräch mit der DV nochmal suchen samt der Regelung unterm Arm und dann sie einfach Mal nett fragen auf was sie sich bezieht ihnen das zu verbieten.

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Autor wolverine
 - 03. Mai 2017, 20:41:36
Rein statistisch sind 100% aller vorbestraften Tättowierten schon mindestens einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. :-\