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Zitat von: Andi8111 am 07. Mai 2017, 22:15:43
Davon abgesehen gilt dieser Befehl trotzdem. 24h darauf dürfen Sie sich beschweren.
ZitatDavon abgesehen gilt dieser Befehl trotzdem. 24h darauf dürfen Sie sich beschweren.
ZitatÄhm- die Fleecemütze ist nicht für den Aufenthalt außerhalb der Kaserne (abgesehen von Geländedienst oder Sport). Sie ist ein Schutz gegen Kälte und keine Kopfbedeckung wie Barett oder Feldmütze.
ZitatSofern es erlaubt ist, KEINE Kopfbedeckung zu tragen, solange ist es wohl auch erlaubt, EINE Kopfbedeckung zu tragen.
Zitat von: VIZU4L am 07. Mai 2017, 20:18:30Wasn das fürn Luschen-Laden!
Bei uns in der Kaserne sind wir befreit Kopfbedeckungen zu tragen.
ZitatIch war letztens allein in der Kaserne unterwegs und habe meine Kopfbedeckung getragen.Sofern es erlaubt ist, KEINE Kopfbedeckung zu tragen, solange ist es wohl auch erlaubt, EINE Kopfbedeckung zu tragen.
Darf mir ein Vorgesetzter verbieten die Kopfbedeckung zu tragen obwohl ich draußen in der Kaserne unterwegs war?
ZitatIn diesem Fall war es die grüne Fleecemütze.Ist diese dienstlich geliefert, bzw. ist sie in der Dienstvorschrift 37/10 vorgesehen und beschrieben?