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Autor bayern bazi
 - 11. Mai 2017, 19:29:38
arsch zuammen kneifen - die paar monate kann de AG dir ncith kündigen - den Resturlaub von 16 und 17 einfordern überstundenabbauen

und den chef rotieren lassen  ::)

(evtl noch mit gelben Urlaubschein nachhelfen)

und wenns wirklich nicht klappen sollte mit der EÜ - dann ne neu arbeit suchen
Autor Schnolle
 - 11. Mai 2017, 08:22:58
Mein Tip, A.....backen zusammen kneifen und die fünf Monate durchhalten.
Autor mailman02
 - 10. Mai 2017, 15:23:03
Ich weiß des se Mist das zu tun und unfair gegenüber dem neuen AG ist.

Und ich habe auch verstanden das ich mit eimem Wechsel meinen Kündigungsschutz aufgebe.

Aber was bleibt mir für eine Alternative? Beim jetzigen AG zu bleiben, dem wöchentlich neue Schikanen einfallen und die 5 Monate dort absitzen. Oder für den Übergang Kappen auf Deodosen zu stecken.
Eventuell suche ich mir auch einen 450€ Job, hätte ich die Problematik nicht, und stünde nach Ende der EÜ eben mit Null da.

Da es ja für die Bw wohl egal ist, kann ich ja beides machen. Wenn ich gehe, dann habe ich eben das volle Riskio, Aber genauso kann ich mir im 5 Dienstmonat den Meniskus reißen oder das Kreuzband und bin auch erst mal arbeitsl.
Autor wolverine
 - 10. Mai 2017, 15:11:27
Noch einmal: wenn man die Antworten nicht hören möchte, warum fragt man dann überhaupt?!
Autor mailman02
 - 10. Mai 2017, 15:09:43
Für eine Hilfsarbeiterstelle?

Es geht um einen ordinären Produktionshelfer.
Autor F_K
 - 10. Mai 2017, 15:07:12
Und unabhängig vom Auswahlverfahren / den Kosten dazu, geht man bei einer Neueinstellung davon aus, das der Arbeitnehmer ggf. Jahre bei dieser Firma arbeitet - und nicht nur 3 Monate als "Übergang" plant.

Der Plan vom TE ist also schlecht für ihn selber, für den neuen AG, und für die alten und neuen Kollegen.

Aber er ist natürlich verantwortlich für seine Entscheidungen.
Autor mailman02
 - 10. Mai 2017, 15:06:50
Natürlich hast du Recht, aber es handelt sich eher um eine Hilfsarbeiterstelle, wo es kein großes Verfahren gibt und wo man morgen vermutlich schon Ersatz hat.
Autor wolverine
 - 10. Mai 2017, 15:01:18
Der neue AG kann die Probezeit beenden, wenn man ihn über die Eignungsübung informiert, und das sogar rechtmäßig. :-\ Noch dazu ist es ihm gegenüber nicht ganz fair, da Auswahlverfahren regelmäßig Geld kosten. Und dem Bewerber, der vielleicht nicht genommen wird, obwohl man selbst lediglich drei Monate oder weniger dort bleibt, ist es auch nicht fair.

Just my 2 Cents
Autor StOPfr
 - 10. Mai 2017, 14:54:31
Warum sollte ein Arbeitgeberwechsel vor Dienstantritt zu Problemen führen und wenn ja zu welchen?

Arbeitgeberwechsel, besonders häufige Wechsel, können im Bewerbungsverfahren zum Problem werden, zu dem man sich gegebenenfalls erklären muss. Hat ein Bewerber das Einstellungsverfahren positiv abgeschlossen ist das Thema durch, außer wenn er vor Dienstbeginn zur Mafia gGmbH wechselt. 
Autor mailman02
 - 10. Mai 2017, 14:42:55
ZitatDu solltest nicht nur für Deine eigenen Interessen kämpfen -

Ich hoffe  niemand muss die Erfahrung machen in so einer Firma zu arbeiten, aktuell ist es nicht einmal etwas, was ich meinem ärgsten Feind wünschen würde.

Im Prinzip ist es eine ehmalige Garagenfirma, in der sich nichts ändern wird. Die Personalflukation ist natürlich sehr hoch.

Und ich verdiene lieber Geld und suche nebenbei, als dem System mit ALG1 und ggf. später ALG2 auf der Tasche zu liegen oder in die Zeitarbeit zu wandern. Diese Firma werde ich so und so verlassen, seit es ncoh diesen Monat oder dann im Oktober, wie so viele vor mir und nach mir.
Autor F_K
 - 10. Mai 2017, 14:33:52
Rhetorisch?
Autor BulleMölders
 - 10. Mai 2017, 14:30:50
Es reicht, es wurde eine ganz normale Frage gestellt. Warum kann man diese dann nicht einfach beantworten, sondern muss dann einfach mal beleidigend werden, wenn man nichts vernünftiges zum Thema mehr zu sagen hat?

Und nein, ich erwarte keine Antwort, die Frage war sporadisch.
Autor F_K
 - 10. Mai 2017, 14:20:40
Weichei.

Du solltest nicht nur für Deine eigenen Interessen kämpfen - sondern gegen Unrecht allgemein.
Autor mailman02
 - 10. Mai 2017, 14:16:03
Wie gesagt das soll hier nicht das Thema sein. Ich bin es leid mit dem AG zu diskutieren oder mich rechtlich mit ihm anzulegen.

Ich habe eben die Einstellung "Hauptsache Arbeit" und der Entschluß mit der Bw steht schon länger und unabhängig von der Firma.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es ein Problem für die Bw ist wenn der AG sich vor Beginn der EÜ ändert.
Autor F_K
 - 10. Mai 2017, 14:08:45
Was will man mit einem Soldaten, der nicht mal seine eigenen Rechte verteidigt bekommt?

Urlaub ist ein Rechtsanspruch, eine Schuld des AG gegenüber dem AN.