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Autor ulli76
 - 17. Mai 2017, 13:55:25
Jungs- is gut. Die Frage ist doch berechtigt.
Die medizinische Versorgung über UTV ist mit ziviler KK nicht vergleichbar. Und besser er fragt vorher, ob es Probleme wegen den Tabletten gibt.
Autor SmittyWerben
 - 17. Mai 2017, 13:27:42
Haha :D klingt ganz plausibel. :D

Tut mir leid wenn das Thema vielleicht schon hundert mal durchgekaut wurde. :D
Autor dunstig
 - 17. Mai 2017, 13:24:29
Aber Klaus, wo kämen wir denn hin, wenn die Leute sich vorher nicht mehr unnötigerweise über eigentlich Belangloses verrückt machen und das ganze einfach mal entspannt auf sich zukommen lassen würden? ;D

Dann wären hier im Forum ja alle arbeitslos... ;D
Autor KlausP
 - 17. Mai 2017, 13:12:14
Au Mann ...

Bei der Bundeswehr erhalten Sie die Medikamente direkt im SanZ. Sollten benötigte Medikamente nicht vorrätig sein und auch nicht kurzfristig von der zuständigen Bundeswehrapotheke geliefert werden können, stellt der TrA Ihnen ein Rezept für eine örtliche zivile Apotheke aus.

Junge, Junge ... Sie sind vielleicht ein schwieriger Kunde ...  ::)
Autor SmittyWerben
 - 17. Mai 2017, 13:12:01
Danke für die Antwort. Also bisher ist die Allergie nicht ausgeprägt. Wenn die Hauptsaison ist sind halt die Tabletten eine gute Hilfe. Ansonsten bin ich meiner Meinung nach nicht so anfällig. Danke für alle Antworten. :) jetzt weiß ich bescheid. :)
Autor ulli76
 - 17. Mai 2017, 13:09:21
Wenn ein Medikament nicht (mehr) wirkt, versucht man üblicherweise ein anderes. Ggf. kommt dann auch eine Hyposensibilisierung in Betracht.

Wie weit die Tauglichkeit eingeschränkt ist, hängt dann von den Nebenwirkungen des Medikamentes und Ausmaß der Symptomatik an.

Es gibt aber viele Pollenallergiker beim Bund. Ist das allerdings bereits vor Dienstantritt sehr ausgeprägt, dann sollte man sich das aber schon überlegen, welche Verwendung da Sinn macht.
Autor SmittyWerben
 - 17. Mai 2017, 13:08:27
Das weiß ich. :)

Ich wollte es ja nur mal wissen wie es bei verschreibungspflichtigen Medikamenten aussieht. :)
Autor KlausP
 - 17. Mai 2017, 13:06:46
Das, was Sie nehmen, sind keine verschreibungspflichtigen Medikamente?  ::)
Autor SmittyWerben
 - 17. Mai 2017, 13:04:22
Super. :) das klingt gut. :)

Nur noch eine weitere Frage. "Falls" die gängigen Medikamente aus welchen Gründen auch immer nicht mehr so gut wirken, versucht man dann auch verschreibungspflichtige Medikamente bevor man die Tauglichkeit einschränkt?
Autor ulli76
 - 17. Mai 2017, 13:02:03
Das sind gängige Medikamente, die in der Regel sogar im SanZ vorrätig sind. Vor allem in der Pollensaison.
Autor SmittyWerben
 - 17. Mai 2017, 11:31:37
Ok vielen Dank für die Antwort. Im Oktober werde ich keine Tabletten benötigen. Wenn ich das richtig verstehe, muss ich wenn die Saison los dem Truppenarzt bescheid geben, damit ich die nötigen Medikamente bekomme. :)
Autor Andi
 - 17. Mai 2017, 11:28:26
Du bekommst die notwendigen Medikamente nach Konsultation des Truppenarztes durch ihn. Kannst du im Rahmen der Einstellungsuntersuchung direkt ansprechen. Alles im Normalfall kein großes Ding. Wenn es trotz medikamentöser Einstellungen zu Problemen im Geländedienst kommt führt das zur Einschränkung der Tauglichkeit.

Gruß Andi
Autor SmittyWerben
 - 17. Mai 2017, 11:24:45
Hallo zusammen,

ich bin für den 04.10.17 eingeplant wo ich bei der Bundeswehr als Fw Anwärter bei den Jägern beginne.

Bei der ärztlichen Untersuchung habe ich angegeben das ich eine Allergie gegen Gräserpollen habe, ich diese jedoch durch Medikamente (cetirizin, loratadin) unterdrücke. Eine Sensibilisierung habe ich auch schon hinter mir. Durch die Tabletten ist die allergie nahezu weg.

Ich wollte nur mal fragen, ob es hier Personen gibt, die aktiv bei der Bundeswehr sind oder auch nicht mehr aktiv sind aber eine allergie gegen Gräserpollen hatten und wie sie in der Bundeswehr klargekommen sind. Sind dort die gängigen Medikamente auch erlaubt?
Am besten Personen, die auch wie ich in einer Kamptruppe sind.

Ich danke für eure Mühe. :)