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Autor Rudik
 - 22. Mai 2017, 07:31:57
Ähnliches Szenario spielte sich damals bei mir ebenfalls ab. Ich teilte meinem Arbeitgeber mit, dass ich zur Bundeswehr gehe und überreichte ihm auch sofort die Unterlagen. Verständlicherweise war er nicht begeistert und kam mir dann auch mit der Kündigung. Daraufhin sprach ich das Arbeitsschutzgesetz an und erklärte ihm, was das bedeutet. Er lachte spöttisch und meinte sowas wie "als ob es sowas gäbe!". Das Gespräch endete zunächst mit "ich erwarte dann Ihre Kündigung!".

Zur Sicherheit sprach ich mit meinem alten Ausbilder und erklärte ihm die Lage. Er gab Entwarnung und meinte, ich solle bloß nicht kündigen. Das teilte ich dem Arbeitgeber auch mit und dann war Ruhe. Er war zwar überhaupt nicht mehr gut auf mich zu sprechen, aber er konnte nichts machen. Daher kann ich mich nur den anderen anschließen! Kündige nicht! Egal, wie viel Druck dein Arbeitgeber machen sollte!
Autor Verteidiger
 - 18. Mai 2017, 21:48:05
Könnte man ja fast als nötigung verstehen
Autor Getulio
 - 18. Mai 2017, 19:15:58
Zitat von: St.Clavey am 18. Mai 2017, 11:07:50
Dennoch möchte er die Kündigung,

Er möchte sicher auch, dass Sie ab jetzt ohne Lohn arbeiten, ziehen Sie das deshalb ernsthaft in Erwägung?
Autor KlausP
 - 18. Mai 2017, 12:51:44
Ihr Arbeitgeber soll einfach mal das Arbeitsplatzschutzgesetz lesen. So lange Ihre Dienstzeit auf nicht mehr als 2 Jahre festgesetzt ist (das hat mit der Verpflichtungszeit nichts zu tun) haben Sie einen Rechtsanspruch aus dem Gesetz. Wenn der AG will, dass Sie kündigen, versucht er in meinen Augen, das Gesetz zu unterlaufen. Wenn er Ihnen nämlich kündigt, hat er die Torte im Gesicht, so hätten Sie sie.
Autor dunstig
 - 18. Mai 2017, 12:15:06
Zitat von: F_K am 18. Mai 2017, 11:09:53
Wenn Du kündigst (was total "doof" wäre), dann verlierst Du Dein Recht, bei Abbruch der Eignungsübung auf Deinen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Selbst kündigen hätte in dem Fall auch auf dem Arbeitsamt die ein oder andere "blöde" Konsequenz. Es gibt also nicht einen einzigen Grund, warum man selbst kündigen sollte.

Daher:
Zitat von: OSB am 18. Mai 2017, 10:29:57
Die Ängste des noch-Arbeitgebers sind in erster Linie dessen Problem, es gibt einen guten Grund warum die Gesetze so sind wie sie sind. Also auf keinen Fall selbst kündigen.
Autor F_K
 - 18. Mai 2017, 11:09:53
Es gibt keinen "Vertragsbruch".

Der Arbeitsvertrag ruht Kraft gesetzes - ist also nicht "gebrochen".

Wenn die Eignungsübung erfolgreich ist, endet Dein Arbeitsvertrag ebenfalls per Gesetzeskraft.

Wenn Du kündigst (was total "doof" wäre), dann verlierst Du Dein Recht, bei Abbruch der Eignungsübung auf Deinen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Autor Kamerad Berlin
 - 18. Mai 2017, 11:07:50
Zitat von: mailman02 am 18. Mai 2017, 10:24:33
Sozialdienst war sicher der BFD.

Bist du befristet oder unbefristet angestellt?

Ich würde nicht kündigen, keinesfalls. Und dich kündigen kann er ja versuchen..

Momentan bin ich unbefristet angestellt, dass schreiben zum Gesetz habe ich ihm zukommen lassen. Dennoch möchte er die Kündigung, soll ich mein Arbeitsverhältnis einfach wie gewohnt fortlaufen lassen, und im Oktober dann einfach wechseln ? Wie ist es zwecks Vertragsbruch (Kündigungsfrist) ? Was würde passieren wenn ich selbst Kündige ?
Autor schlammtreiber
 - 18. Mai 2017, 10:39:53
Zitat von: ulli76 am 18. Mai 2017, 10:20:12
Nicht kündigen.
Und hier mal nach Arbeitsplatzschutzgesetz suchen.

genau das.
Autor OSB
 - 18. Mai 2017, 10:29:57
Zustimmung.

Die Ängste des noch-Arbeitgebers sind in erster Linie dessen Problem, es gibt einen guten Grund warum die Gesetze so sind wie sie sind. Also auf keinen Fall selbst kündigen.
Autor mailman02
 - 18. Mai 2017, 10:24:33
Sozialdienst war sicher der BFD.

Bist du befristet oder unbefristet angestellt?

Ich würde nicht kündigen, keinesfalls. Und dich kündigen kann er ja versuchen..
Autor ulli76
 - 18. Mai 2017, 10:20:12
Nicht kündigen.
Und hier mal nach Arbeitsplatzschutzgesetz suchen.
Autor Kamerad Berlin
 - 18. Mai 2017, 10:03:22
Guten Tag,

nach erfolgreicher Absolvierung meiner Musterung, wurde ich
als SaZ für 12 Jahre angenommen und eingeteilt. Nach der Einteilung,
wurde ich zum "Sozialdienst" geschickt. Dort erzählte mir ein sehr netter Herr, was vor,- während und nach der Bundeswehr passiert unteranderem auch Finanzielle dinge. Dann kam er zum Arbeitsplatzschutzgesetz  (ArbPlSchG) und das ich auf keinen Fall kündigen soll, denn auch bei der Bundeswehr hat man eine Probezeit. Für den Fall das ich die Probezeit nicht überstehe könnte ich sofort bei meinem alten Arbeitgeber wieder anfangen.

Mein Problem ist nun, dass mein Arbeitgeber die Kündigung möchte und Angst vor einer Freistellung hat. Da er diesbezüglich Kosten für mich ausgleichen müsse.

Wie soll ich mich Verhalten, leider habe ich keine Kontaktdaten von dem Solzialdienst wo ich zuvor gewesen bin.

Hoffe das mir hier jemand helfen kann.

MfG. St. Clavey