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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: MATAutor am 18. Mai 2017, 10:22:33
OK,
Ausgangslag:
- TG Empfänger nach §6 und Verheiratet,
- keine Unterkunft im Standort möglich, (benötigt ein Schreiben, wo die Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nicht erteilt werden kann. Vom Kasernenkommandanten.)
- wegstrecke zu weit ist und Bestätigungsschreiben, das die Wegstrecke unzumutbar für tägliche Heimfahrt ist, d.h. bist mehr als 12h am Tag von deinem zu Hause weg.
(demzufolge, erhalte ich gedeckeltes §6 TG, d.h. wird berechnet wie §3)
Bis jetzt bin ich jeden Tag gefahren, am tag 270 km gesamt.
Voraussetzung für eine 2. Wohnung ist, das man Hausstand anerkannt hat + verheiratet und gemeinsame Hauptwohnung hat. (muss so bleiben)
- die Pendler Wohnung dient als Ersatz für die Unterkunft in der Kaserne,
- soll im Einzugsbereich der Kaserne liegen,
- kann eine Wohnung mit Mietpreis, bis 640 euro sein(Achtung kann, demzufolge eine günstige 1 Raum Wohnung ist besser)
Was bekomme ich dann?
- Miete wird übernommen,
- die wegstrecke von der Pendler Wohnung zum Dienstort, musst du selber tragen,
- TG Empfänger nach §3 und nicht mehr 6 und mit einem Pauschalbetrag (so als wenn du die Woche über in der Kaserne schlafen würdest)
- da verheiratet , bekommst noch 2 Familienheimfahrten bezahlt.
Dies ist der derzeitige stand, wie es in 1 bis 2 Jahren ausschaut bei der 3+5 Regelung. keine Ahnung.