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Zusammenfassung

Autor Thufir
 - 09. Juni 2017, 22:04:06
Ich spekuliere einmal.

Da für Offiziere mit wissenschaftlichem Studienabschluss (die dementsprechend schon als Hauptmann eingestellt werden) eine gewisse Laufbahn nach dem Einstellungsdienstgrad gewährleistet werden soll (Nichtbestehen des SOL bedeutet normalerweise keine Beförderung zum Stabsoffizier), ist das Bestehen des SOL nicht Voraussetzung für die weitere Laufbahn. Dies galt umso mehr in der Vergangenheit, als ein Studium keine Selbsverständlichkeit war und grundsätzlich nur Mediziner und Geowissenschaftlicher studierte Offiziere waren.
Autor HDCraftY
 - 28. Mai 2017, 20:03:53
Also dass man sich im geowissenschaftlichen Bereich "dumm und dusselig" verdient, halte ich für stark übertrieben.

Als Geodäsie und Geoinformatik-Absolvent ist die Bundeswehr die beste monetäre Alternative. Als klassicher Vermessungsingenieur kann man froh sein, wenn man 3500 brutto verdient.

Und für Geopgraphen, Mineralogen, Geophysiker ist die Bundeswehr finanziell top. An den Unis gibts kaum Stellen, höchtens wenn man nach Norwegen, Canada oder Australien geht, wo in der Geobranche was los ist, kann man sehr gut verdienen. Hier in Dland siehts echt düster aus. Die Bundeswehr ist der Top-Arbeitgeber für Studenten aus der Geobranche.
Autor Ralf
 - 28. Mai 2017, 19:49:30
Ich bin mir nun sicher, ob das der Grund war, als man anno pief das in die SLV so aufgenommen hat, kann aber weder ein dafür, noch ein dagegen belegt.
Möglicherweise hast du dafür eine belastbare Quelle, dass dieser Absatz dafür geschaffen wurde?
Jedoch ist die SLV für Gehaltsausgleiche o.ä. grundsätzlich nicht der treibende Erlass.
Autor Deepflight
 - 28. Mai 2017, 19:44:18
P.s.: ausserdem sind das alles "Kann"-Paragraphen
Autor Deepflight
 - 28. Mai 2017, 19:42:34
Die Regelung ist recht trivial zu begründen: es hängt mit dem Verdienst zusammen.
Mit geowissenschaftlichem Studium verdienst du dich im zivilen dumm und dusselig.
Um die Bundeswehr für diese Gruppe Absolventen interessant zu halten muss man ein gewisses Gehalt zahlen.
Und da in der Bundeswehr das Gehalt nunmal am Dienstgrad (und Erfahrungsstufe) hängt, braucht man die Möglichkeit zu einem entsprechenden Einstieg...
Zusätzlich wird sich wohl der Bedarf durch eigenen Aufwachs nicht decken lassen, vermute ich...

Ist im übrigen bei den "normalen" Seiteneinsteigern ja auch net anders. Mit entsprechender, verwertbarer Vorbildung kannst du da auch als Hauptmann, Major oder Oberstleutnant einsteigen...
Autor Ralf
 - 28. Mai 2017, 16:37:43
Nein, weil die auch schon als Major und höher kommen können. Da "brennt" also nichts an.
Autor HDCraftY
 - 28. Mai 2017, 15:00:58
Warum gibt es dann überhaupt diese Ausnahmeregelung, wenn es reinpassen muss. Ist das bei allen anderen Offizieren nicht der Fall ? Man könnte ja dann generell sagen, dass alle Offiziere zum Major befördert werden können und danach erst den Lehrgang, je nachdem obs grad passt oder nicht.
Autor Ralf
 - 28. Mai 2017, 13:31:00
Das muss ja auch in die Lehrgangs- und Lebensplanung reinpassen.
Autor KlausP
 - 28. Mai 2017, 12:43:55
Ich vermute Kapazitätsgründe.
Autor HDCraftY
 - 28. Mai 2017, 12:41:50
Danke für die Antwort. Dennoch verstehe ich nicht, warum die Regelung dann überhaupt getroffen wurde. Wenn man den Lehrgang sowieso machen muss, kann man ihn doch auch davor machen oder hat das Gründe, die ich als nicht-BW Angehöriger nicht verstehen kann ?
Autor Ralf
 - 28. Mai 2017, 12:24:31
Weil diese nicht als Major eingestellt werden. Die Einstellung von Bewerbern mit Master oder einem gleichwertigen Abschluss) erfolgt mit dem Dienstgrad Hauptmann für die Besetzung von A 14/A 13 bewerteten Dienstposten und ist mit der Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 verbunden. Die Beförderung kann dann trotzdem zum Major erfolgen, auch wenn der BLS erst später ist. Ist dann je eh nur eine Teilnahme. M.E. musst du danach trotzdem auf den BLS so wie die anderen EÜ, die direkt als StOffz eingestellt werden. Zumindest hatte ich auf meinem SOL eine Major aus dem GeoInfoDstBw.
Autor HDCraftY
 - 28. Mai 2017, 12:07:09
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bezog mich auf diesen Absatz in der Laufbahnvorordnung:

Geoinformationsdienst der Bundeswehr
§ 38 Einstellung und Beförderung der Offiziere
(1) Für die Laufbahn der Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr kann in das Dienstverhältnis
einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit eingestellt werden, wer ein Studium auf einem
geowissenschaftlichen Fachgebiet abgeschlossen hat.
(2) Die §§ 26 und 28 gelten entsprechend. Sofern das Studium mit einem Master oder einem gleichwertigen
Abschluss abgeschlossen worden ist, ist für eine Beförderung zum Major kein Stabsoffizierlehrgang erforderlich.


Darauf bezog sich meine Frage, wieso das so geregelt ist.
Autor Ralf
 - 28. Mai 2017, 06:18:04
Auf den BLS musst du ja gehen, das ist die Voraussetzung zum StOffz.
Zur fachl. Ausbildung: weil der Bedarfsträger festlegt hat, dass das Studium ausreichend ist (was ja eigentlich auch der Idealfall ist, weil man ja aufgrund seiner ziv. Kenntnisse mit einem höheren Dienstgrad eingestellt worden ist). Die Einweisung etc. erfolgt dann am Arbeitsplatz.
Autor HDCraftY
 - 27. Mai 2017, 23:35:19
Hallo,

Mich würde interessieren, warum man als Fachdienstoffizier im Geoinformationsdienst keinen entsprechenden Lehrgang absolvieren muss, um zu einem Stabsoffiziersrang befördert zu werden, wenn man über ein ziviles Studium einsteigt.