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Zusammenfassung

Autor ToMA
 - 29. November 2017, 09:36:08
Zitat von: Sensei69 am 28. November 2017, 18:14:41
Es wird halt unterschiedlich bezeichnet. Der eine redet von ROA a. d. W., der andere nennt es wieder anders.

Ja, leider. Aber danach würde ich mich nicht richten, sondern danach, wie es in den Vorschriften steht und es zukünftig richtig benennen.  ;)
Autor Sensei69
 - 28. November 2017, 18:14:41
Hm, dann mein ich doch wohl eher den Seiteneinsteiger, da ich ja u. a. auch aufgrund meiner zivilen Leistungen beurteilt werden will und nicht nur anhand dem, was ich dann noch an Lehrgängen, RdL usw. absolviere. Das wäre wie wieder bei null anfangen. Es wird halt unterschiedlich bezeichnet. Der eine redet von ROA a. d. W., der andere nennt es wieder anders. Auf jeden Fall danke, ich werde mal nachlesen ;-)
Autor ToMA
 - 28. November 2017, 15:34:09
Zitat von: Sensei69 am 28. November 2017, 15:03:35
Ich meine schon, es soll der ROA a. d. W. werden! Was ist denn der genaue Unterschied ;-)?

Es gibt viele Unterschiede:
ROA a.d.W. (§ 43 Abs. 2 SLV)  (hier wird kein (vorläufig) höherer Dienstgrad verliehen)  -> fortlaufende Beförderungen, umfangreichere Ausbildungszeiten/-sequenzen mit höherem Praxisanteil
Seiteneinsteiger (§43 Abs. 3 SLV)  (mit bereits abgeschlossenem Studium, vorläufig höherer DG (mind. OLt), daher keine "ROA a.d.W.ler", dürfen sich somit auch nicht ROA nennen.)
  - bei den Seiteneinsteigern unterscheidet man dann noch zwischen den 26.2ern und 26.4ern. Aber das würde jetzt zu weit führen. 

Einfach mal die entsprechenden Vorschriften lesen.  ;)
Autor Deepflight
 - 28. November 2017, 15:17:08
Naja, als ROA a.d.W. mit höherem DG bewerben kann er sich ja; müsste §26.x SLV i.v.M 43.3 SLV sein wenn ich mich richtig erinnere.
Zum Kernthema, deine aktuelle Beorderung mit deinem aktuellen DG und DP geht nicht "kaputt", wenn deinem Wunsch um Einstellung in einer höhere (Reserve-)Laufbahn
nicht entsprochen wird.
Aber: es kommt auf die Gründe der Ablehnung an. Wenn bei den Untersuchungen / Test etwas herauskommt, dass dich nicht verwendungsfähig werden lässt (Gesundheit etc.),
fliegst du dennoch raus. Aber denke mal das ist dir klar.

Sofern es in deinem Beorderungstruppenteil freie SpiegelDP für den von dir angestrebten, höheren DG gibt kann es sein, dass du dort bleiben kannst.
Genauso gut kann es aber sein, dass du einem anderen Truppenteil zugewiesen wirst.

Daher Fazit: Sich auf eine höhere Laufbahn (der Reserve) zu bewerben zerstört nicht dein aktuelles Beorderungsverhältnis, sofern bei den Tests nichts raus kommt das dich nicht verwendungsfähig werden lässt.
Autor Sensei69
 - 28. November 2017, 15:03:35
Ich meine schon, es soll der ROA a. d. W. werden! Was ist denn der genaue Unterschied ;-)?

Danke und Gruß

Autor ToMA
 - 28. November 2017, 14:35:09
Zitat von: Sensei69 am 28. November 2017, 13:37:39
Wenn man beim AC nicht bestehen sollte bzw. aus anderen Gründen den Laufbahnwechsel nicht vornehmen kann, endet dann automatisch auch die vorherige Beorderung, ...

Ich wüsste nicht, warum. Zumindest nicht in der Bewerbungsphase. Später, nach erfolgter (positiver) Auswahl unter Umständen schon.

Der Unterschied ROA a.d.W. und 43.3 SLV (Seiteneinsteiger) ist Dir bekannt? Wenn ja, welcher Weg soll es denn werden?
Autor Sensei69
 - 28. November 2017, 13:37:39
Moin,

mal ne Frage, vielleicht weiß das wer. Bin beorderter Reservist und denke darüber nach, mich als ROA a. d. W. zu bewerben, sinnvoller Weise vermutlich auf Übernahme in einen vorläufig höheren Dienstgrad, aufgrund Ausbildung, Studiums etc.

Wenn man beim AC nicht bestehen sollte bzw. aus anderen Gründen den Laufbahnwechsel nicht vornehmen kann, endet dann automatisch auch die vorherige Beorderung, die ja m. E. in dem Fall erst einmal unabhängig einer Bewerbung zum ROA zu sehen wäre?

Danke und mkG

Autor Stromberg
 - 03. November 2017, 14:28:14
Zitat von: Gniphos am 03. November 2017, 14:08:52
Zitat von: Stromberg am 03. November 2017, 14:06:32
Kurze Frage: Wann genau hast du dich beworben? Für welches Quartal hat man dich bzgl. der Auswahlkonferenz berücksichtigt?

Bescheid kam schon im Juni. Ursprünglich war das die Konferenz I/2017, wurde aber verschoben in II/2017.

Grüße

Ok danke!!
Autor Gniphos
 - 03. November 2017, 14:08:52
Zitat von: Stromberg am 03. November 2017, 14:06:32
Kurze Frage: Wann genau hast du dich beworben? Für welches Quartal hat man dich bzgl. der Auswahlkonferenz berücksichtigt?

Bescheid kam schon im Juni. Ursprünglich war das die Konferenz I/2017, wurde aber verschoben in II/2017.

Grüße
Autor Stromberg
 - 03. November 2017, 14:06:32
Zitat von: Gniphos am 02. November 2017, 03:47:19
Hallo,

hat eigentlich schon mal jemand nach einer abgelehnten Bewerbung Akteneinsicht beantragt?

Zum Hintergrund: Ich hatte mich dieses Jahr für § 43 III i.V.m. § 26 II beworben, hat aber nicht geklappt wegen offenbar zu vielen besseren Bewerbern. Allerdings konnnte man mir auf telefonische Nachfrage beim BAPersBW nicht sagen, was eigentlich die Kriterien sind, nach denen entschieden bzw. verglichen wird (Noten, etc.). Eigentlich müsste doch wie bei jedem Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst Akteneinsicht möglich sein. Weiß da jemand etwas?

Danke!
Gniphos

Kurze Frage: Wann genau hast du dich beworben? Für welches Quartal hat man dich bzgl. der Auswahlkonferenz berücksichtigt?
Autor Gniphos
 - 02. November 2017, 03:47:19
Hallo,

hat eigentlich schon mal jemand nach einer abgelehnten Bewerbung Akteneinsicht beantragt?

Zum Hintergrund: Ich hatte mich dieses Jahr für § 43 III i.V.m. § 26 II beworben, hat aber nicht geklappt wegen offenbar zu vielen besseren Bewerbern. Allerdings konnnte man mir auf telefonische Nachfrage beim BAPersBW nicht sagen, was eigentlich die Kriterien sind, nach denen entschieden bzw. verglichen wird (Noten, etc.). Eigentlich müsste doch wie bei jedem Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst Akteneinsicht möglich sein. Weiß da jemand etwas?

Danke!
Gniphos
Autor PNK
 - 29. Mai 2017, 16:50:26
Na, sieh mal an. Das Thema fehlender EEH-A wurde wohl endlich angegangen. Wenn jetzt noch die SAK auch noch eingeplant wird, hat man ja auch die Chance, die Voraussetzungen für die endgültige Verleihung des Titels in endlicher Zeit zu erfüllen.  ;)
Autor särsch
 - 28. Mai 2017, 17:21:07
Zitat von: AC am 26. Mai 2017, 21:38:35
War jemand schon bei der OSH zum Modul 1? Ich würde gerne Wissen, wie die Lehrgangszeiten sind, weil ich das auf der Arbeit planen muss.
Anreise Montagmittag und Abreise Donnerstag gegen wie viel Uhr?

Kick off-Phase:
Anreise montags bis 13:30Uhr
Abreise donnerstags ab ca. 12:15Uhr (außer man macht den EEH-A, dann Dienstschluss voraussichtlich gegen 16Uhr)

1. Präsenzphase (TrpÜbPl):
Anreise montags bis 13:30Uhr (außer man macht den EEH-A, dann Anreise bereits sonntags)
Abreise donnerstags ca. 12Uhr (außer man macht den EEH-A, dann Dientschluss gegen ca. 14Uhr)

2. Präsenzphase:
Anreise montags bis 13:30Uhr
Abreise freitags ca. 12:15Uhr
Autor Kilo Oscar
 - 28. Mai 2017, 15:56:05
Zitat von: PNK am 23. Mai 2017, 17:11:57
Tipps:

Das Einladungsschreiben kann manchmal erst kurzfristig vorher kommen, stelle auf jeden Fall sicher, dass deine Emailadresse an der OSLw bekannt ist.


Vielen Dank für die Tipps! Das klingt alles sehr positiv, freut mich für euch und hoffentlich bald auch für mich!
Bislang hat alles wunderbar per Mail geklappt, Zuziehungen für alle drei RDLs liegen auch bereits vor. Wird die Mail-Adresse in SAP nicht weitergerecht oder sollte man sich vorher nochmal an der OSLw direkt melden?
Autor AC
 - 26. Mai 2017, 21:38:35
War jemand schon bei der OSH zum Modul 1? Ich würde gerne Wissen, wie die Lehrgangszeiten sind, weil ich das auf der Arbeit planen muss.
Anreise Montagmittag und Abreise Donnerstag gegen wie viel Uhr?