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Autor Herta
 - 11. Juni 2017, 10:29:50
Und sorry Vergesst mein "kleines Beispiel" in meinem erst Beitrag. Keine Ahnung was mich da geritten hat. :-X :o
Autor Herta
 - 11. Juni 2017, 10:26:57
Hallo,
Die BVA bekommt lediglich die Info vom ReFü deines zuständigen BwDLZ. (Sollte sie) Von der BVA bekommt dann dein Finanzamt die Info über zu viel versteuerte Bezüge.


Autor N0rdlicht
 - 09. Juni 2017, 16:00:11
Zitat von: Bezügerechnerin am 09. Juni 2017, 12:17:10

...Belege über Reisebeihilfen/TG gehen dem BVA nur zu, sofern steuerpflichtig. ...


Nur eine Verständnisfrage: Bekommt das BVA wirklich die "original" Belege oder nur eine Art Bescheid über die Höhe der zu versteuernden Summe?
Autor Bezügerechnerin
 - 09. Juni 2017, 12:17:10

Ich frage mich warum man das extra beantragen muss/soll?
Welcher Vordruck soll das denn sein? Ein Zweizeiler sollte reichen.

Das BVA kann an dieser Stelle auch nur bedingt weiterhelfen.

Belege über Reisebeihilfen/TG gehen dem BVA nur zu, sofern steuerpflichtig. Auch bedeutet das leider keine Garantie auf Vollständigkeit. Immerhin liegt da ein Postweg dazwischen.

Diese Art Belege verbleiben dann i.d.R. nur bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres in der Besoldungsakte. Danach werden sie
verfilmt. Verloren geht da nichts, aber die "Wiederbeschaffung" kann dann schon eine Weile dauern.

Einfach mal eine nette Email ans BVA schicken und das Problem schildern.


Liebe Grüße  :D
Autor N0rdlicht
 - 03. Juni 2017, 20:58:24
Zitat von: Herta am 03. Juni 2017, 13:20:54
...Das ganze ist eine übelster Sackgang da dass BwDLZ und die BVA  pingpong spiel.
Es ist für die nämlich eine Mehrarbeit. Speziell für das BwDLZ da sie deine Date des TG´s  von 2014/15 neu nach und umrechen müssen. --> erste Hürde
...

Was soll denn da nach- und umgerechnet werden. Da der TE lediglich die alten Abrechnungen braucht, muss nur jemand in den Keller gehen, einmal den Staub vom Ordner pusten und die Abrechnungen raussuchen. Schließlich gibt es sowas wie Aufbewahrungsfristen.


Zitat
...
Für die BVA ist 2014, 2015 abgeschlossen da wird es richtig Schwer. 2016 geht tendenziell noch... --> zweite Hürde
...

Was hat denn das BVA mit den verlorenen Abrechnungen zu tun?

Zitat
...
kleines Beispiel  von 2015 und 2016 ca. 4000€ zuviel versteuert und vom Finanzamt ca 1600€ erstattet bekommen. wo ist der Rest und 2015 wurde nicht berücksichtigt ???
...

Welchen Rest? Wenn 4000€ zuviel versteuert wurden, wieviel möchten Sie denn dann zurück bekommen? Mal außer acht  gelassen wie hoch das Jahresbrutto war, sondern nur auf die 4000€ bezogen sind das gerade mal ca. 700€ zuviel gezahlte Steuern.
Autor Herta
 - 03. Juni 2017, 13:20:54
Hallo,

Das ganze ist eine übelster Sackgang da dass BwDLZ und die BVA  pingpong spiel.
Es ist für die nämlich eine Mehrarbeit. Speziell für das BwDLZ da sie deine Date des TG´s  von 2014/15 neu nach und umrechen müssen. --> erste Hürde
Für die BVA ist 2014, 2015 abgeschlossen da wird es richtig Schwer. 2016 geht tendenziell noch... --> zweite Hürde
Das Finanzamt macht den Rest aber ob das dann auch so richtig ist hm... 

kleines Beispiel  von 2015 und 2016 ca. 4000€ zuviel versteuert und vom Finanzamt ca 1600€ erstattet bekommen. wo ist der Rest und 2015 wurde nicht berücksichtigt ???
Und keiner Hilft so richtig da steht man alleine da aber wenn die Anderen was wollen.... :-X

grüße
Autor navyluk
 - 31. Mai 2017, 09:32:21
Leider ist er im Urlaub und ich auch..., dachte jemand aus dem Forum könnte mir helfen
Autor KlausP
 - 31. Mai 2017, 08:45:25
Hat der Rechnungsführer den Vordruck nicht?
Autor navyluk
 - 31. Mai 2017, 08:40:16
Hallo Kameraden,

ich habe ein kleines Problem und hoffe hier auf Hilfe. Ich benötige die Bescheinigungen für TG und RBH für die Jahre 2014 und 2015. Laut REFÜ muss ich ein Formular ausfüllen damit ich das beantragen kann. Wer kann mir das Formular zur Verfügung stellen? (... zur Vorlage beim Finanzamt) so oder so ähnlich soll das Formular heißen.

Ja ich hab mal die Bescheinungen erhalten, jedoch ist mir im Dezember meine Dienstwohnung abgebrannt und die Bescheinigungen dind somit leider hin.