ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Bezügerechnerin am 09. Juni 2017, 12:17:10
...Belege über Reisebeihilfen/TG gehen dem BVA nur zu, sofern steuerpflichtig. ...
Zitat von: Herta am 03. Juni 2017, 13:20:54
...Das ganze ist eine übelster Sackgang da dass BwDLZ und die BVA pingpong spiel.
Es ist für die nämlich eine Mehrarbeit. Speziell für das BwDLZ da sie deine Date des TG´s von 2014/15 neu nach und umrechen müssen. --> erste Hürde
...
Zitat
...
Für die BVA ist 2014, 2015 abgeschlossen da wird es richtig Schwer. 2016 geht tendenziell noch... --> zweite Hürde
...
Zitat
...
kleines Beispiel von 2015 und 2016 ca. 4000€ zuviel versteuert und vom Finanzamt ca 1600€ erstattet bekommen. wo ist der Rest und 2015 wurde nicht berücksichtigt
...