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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 10. Juni 2017, 10:59:07
Meine Empfehlung....

Drucken Sie sich den

Zentralerlass B-1355/14

"Zivilberufliche Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Soldatinnen und Soldaten"

aus...lesen ihn...und nehmen Sie ihn mit zum Gespräch mit dem BfD.

Vor allem ist zu beachten:

"Die Ansprüche nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) bleiben von der
besonderen Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation unberührt."


D.h. Ihre normalen BfD-Ansprüche werden durch Maßnahmen im Rahmen der
besonderen Förderung nach diesem Zentralerlass nicht gemindert.

Es muss in diesem Sinne also 2 Förderpläne geben:

1. Förderplan berufliche Rehabilitation  ... mit seinem eigenen finanziellen "Topf"

2. Förderplan im Rahmen des SVG ... mit dem ungeminderten Topf der BfD-Ansprüche je nach Dienstzeit
Autor Xarl
 - 09. Juni 2017, 00:00:37
Ich werde am Montag den Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen mit der Hoffnung das er angenommen wir und werde mich mit dem Bezirksleiter des bfd bei uns zusammen setzen die Dame vom bfd hat mir sehr gute Möglichkeiten offenbart wie ich zum Teil in meinem Beruf tätig sein kann aber auf den aufbauen kann sprich ich würde dann eine Weiterbildung zum Lebensmittel Techniker machen und dann einer Weiterbildung zum Lebensmittel Kontrolör und könnte dann im Veterinär Amt tätig sein so der Plan und ich bin eigentlich mit dem Vorschlag zufrieden muss nur der Bund mitspielen hoffe das klappt alles so wie erdacht.
Es muss halt nur der Bezirksleiter des bfd gucken wegen der Rehabilitation ob alles mit meinen förderungs Anspruch passt und eine Lösung finden wenn das alles genehmigt ist kann die Umschulung beginnen und alle Seiten sind glücklich
Autor LwPersFw
 - 08. Juni 2017, 21:00:26
Um Papierberg zu ergänzen...

Lesen Sie auch meinen Beitrag vom 09.08.2016...

...hier

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=23137.75
Autor Papierberg
 - 08. Juni 2017, 17:51:18
Stellen Sie den Antrag auf berufliche Rehabilitation, wenn Sie nach der Beratung davon überzeugt sind, dass dieser Weg für Sie einen gangbaren Lösungsansatz darstellt. Wer auch immer gutachterlich Stellung nimmt, nach den (von Ihnen geschilderten Einlassungen bzw. Mutmaßungen) kann eine solche Begutachtung im Prinzip kaum noch objektiv von besagtem Sportmediziner/Orthopäden erfolgen, so dass Sie von vornherein auf die Beauftragung eines anderen Gutachters drängen sollten -  selbst wenn seinerzeit keine Zeugen zugegen waren.
Den Vorwurf der arglistigen Täuschung, also des Betrugsversuches, dürfen Sie sich freundlich verbitten und für den Fall wiederholter Äußerungen dieser Art den Beschwerdeweg ankündigen.
Autor ulli76
 - 08. Juni 2017, 17:35:15
Der zweite Orthopäde hat nur am Rande mit dem DU-Verfahren zu tun. Dein Ansprechpartner ist der Truppenarzt.

Aber leier um Gottes Willen kein DU-Verfahren an, ohne dass du weisst wie es weiter geht.
Autor wolverine
 - 08. Juni 2017, 17:34:29
Die 95,5 % sind aber nicht für ihre Verwendung untauglich. :-\ Das könnten evtl. die 4,5% sein oder zumindest einige davon.
Autor Xarl
 - 08. Juni 2017, 17:07:53
Ich habe mit dem s1 offz geredet und ja er meinte nur momentan sehr schlecht Chance weil die Bundeswehr momentan extrem Personalmangel hat und der Antrag mit einer wahrscheinlich von 95,5% abgelehnt wird das waren seine Worte
Autor Ralf
 - 08. Juni 2017, 16:42:11
Ich hatte ja schon einen möglichen Weg beschrieben, der wurde aber bisher nicht dir kommentiert/ betrachtet.
Autor Xarl
 - 08. Juni 2017, 13:56:54
So ich hatte heute denn Termin beim bfd die Dame da meinte ich sei ein reha Fall und soll denn Antrag mit meinem truppenarzt stellen. Aber es gibt bei der Sache ein dickes Problem und zwar meine Restdienstzeit und der nicht komplette Beschluss der 2 Meinung des sportothopäden.
Ich weiß nicht ob es ich es erwähnt hatte der Sportortohpäde bei dem ich war ist ein militärischer Arzt und zwar wirft er mir vor das ich simuliere und in meiner G Akte nicht die Wahrheit steht sprich er wirft mir arglistige Täuschung vor. Aber in meiner G Akte ist ja alles drinne Berichte und so weiter.
Er war bzw. Ist der Meinung ich will nur raus und Feierabend und die Antwort von ihm war nur wenn ich nicht rauskomme kommst du erst recht nicht raus das war die Antwort zum DU verfahren von dem.
Autor ulli76
 - 07. Juni 2017, 20:45:14
Laufbahnwechsel ist ausgeschlossen, weil du mit deinem Haxn den 90/5er nicht durch bekommst.

Wenn du was in Richtung Lebensmitteltechnik machen willst, dann informier dich, was man da so an Kenntnissen braucht und was du davon über die Bundeswehr abgreifen kannst.

Stell auf jeden Fall einen WDB-Antrag. Das kostet nichts und es ist eine Chance.
Autor MiraC
 - 07. Juni 2017, 20:36:09
Er hat doch auch schon während der Dienstzeit Anspruch auf BfD?
Vielleicht wäre das ja noch eine Möglichkeit, neben der Tätigkeit im Gezi fortbilden, dann in 8 Jahren vielleicht noch eins  oben drauf setzen....
Autor Papierberg
 - 07. Juni 2017, 20:11:04
Erkundigen Sie sich anlässlich Ihres Beratungsgespräches beim BFD unbedingt, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Betreuung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation nach § 31 Soldatengesetz vorliegen.
Wenden Sie sich für Ihre weitere Entscheidung auch speziell hinsichtlich der sozialen Absicherung und des Wehrdienstbeschädigungsverfahrens bitte an den Sozialdienst der Bundeswehr und treffen Sie möglichst keine vorschnellen Entscheidungen zur Beendigung des Dienstverhältnisses ohne weitergehende Beratung von dort.  Falls dennoch ein Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis angestrebt wird, bitten Sie den BFD möglichst um frühzeitige Einbindung der Agentur für Arbeit.
Autor Xarl
 - 07. Juni 2017, 20:00:50
Ja das ist ja die große Frage ob ich wdb bekomme oder nicht hatte damals in der aga einen Dienstunfall wo ich mein Handgelenk verletzt hatte und beide Knie angeschwollen hatte bei dem 2 Orthopäden dem ich war hat es ganz leicht gemacht und gesagt das war schon vorher ^^ und fertig die Sache war für denn gegessen
Autor Xarl
 - 07. Juni 2017, 19:57:56
Habe morgen noch ein Termin beim Bfd mit der Hoffnung das die Dame da für mich eine Lösung hat wenn sie mir keine Lösung anbieten kann soll ich das umgehend meinem Chef melden. Aber weiß selbst nicht was der hat. Mit dem Sozialdienst habe ich schon geredet die meinen zumir laufbahnwechsel umschulen lassen jedoch sagt der Arzt nein weil ich nicht mal den amila Lauf schaffe.
Autor Xarl
 - 07. Juni 2017, 19:53:12
Fürs zivile habe ich mir schon Gedanken gemacht und hätte die Möglichkeit auf dem Beruf aufzubauen und Lebensmittel Techniker zu werden die Ausbildung würde bei mir nur 2 Jahre Dauern.

Ulli du beziehst dich auf 55 2 sg oder ?