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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: XACT125 am 15. Februar 2018, 04:06:36
"Ein neues Tattoo darf man sich nicht machen lassen"
Zitat von: XACT125 am 15. Februar 2018, 04:06:36
Privates und dienstliches Interesse ist natürlich auch immer ein interessantes Thema.
Für mich überwiegt das private Interesse, da mich das Tattoo ein Leben lang begleitet, der Dienst nur einen deutlich geringeren Teil.
Zitat von: XACT125 am 15. Februar 2018, 04:06:36
...ein junger Soldat wird eingestellt mit Tattoos bis zum Hals, während es anderen nicht gestattet werden soll sich ein Tattoo stechen zu klassen.
Zitat von: XACT125 am 15. Februar 2018, 04:06:36
während es anderen nicht gestattet werden soll sich ein Tattoo stechen zu lassen
ZitatPrivates und dienstliches Interesse ist natürlich auch immer ein interessantes Thema. Für mich überwiegt das private Interesse, da mich das Tattoo ein Leben lang begleitet, der Dienst nur einen deutlich geringeren Teil.Das muss natürlich jeder selber für sich abwägen, wenn man mit seinem privatem Interesse sein Geld verdienen kann ist das ja auch o.k. Wenn das dienstl. Interesse dem privaten Interesse entgegen steht, hat man den falschen Arbeitgeber gewählt.
Zitat von: Gnobbe am 07. Juni 2017, 15:58:10...
Ich stelle es mir sehr umständlich vor einen kompletten Unterarm mit Irgendwas dezent abzudecken.
ZitatDie Verpflichtung zum Abdecken sichtbarer Tätowierungen gilt nicht während des Dienstes
innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten sowie
an Bord von Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Auch im Sport-/ Badeanzug entfällt die
Abdeckpflicht.
Unverändert abzudecken sind sichtbare Tätowierungen bei Teilnahme an Veranstaltungen der
Bundeswehr (einschließlich des Bundesministeriums der Verteidigung) mit Außenwirkung/
öffentlichem Charakter (z.B. bei feierlichen Gelöbnissen, Tagen der offenen Tür,
Truppenbesuchen, Veranstaltungen mit bundeswehr-fremder Medienbegleitung, Flügen der
Flugbereitschaft der Bundeswehr mit externen Passagieren).