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Zusammenfassung

Autor Papierberg
 - 08. Juni 2017, 18:09:48
Zur Förderung einer Maßnahme bedarf es nicht nur verfügbarer/verbleibender Fördermittel (Kostenhöchstbetrag), sondern auch eines noch zur Verfügung stehenden FörderZEITRAUMES. Wie viel Sie von beiden Parametern bereits in Anspruch genommen haben und welche Ansprüche demnach noch verblieben sind können Sie Ihrem letzten Bewilligungsbescheid über die Förderung der Fachausbildung (Studium) entnehmen.
Die Inanspruchnahme der Fördermittel ist grundsätzlich nicht an die Bezugsdauer von Übergangsgebührnissen gebunden. Für etwaige weitergehende Detailfragen ist der Hinweis zu unterstreichen, sich an den Berufsförderungsdienst zu wenden.
Autor dunstig
 - 08. Juni 2017, 14:05:57
Schau mal in §5 Abs. 5 im Soldatenversorgungsgesetz.

Ansonsten sind die Herrschaften des BFD auch immer sehr auskunftsfreudig was solche Fragestellungen angeht. :)
Autor Schnappi
 - 08. Juni 2017, 13:57:13
Hallo zusammen,

Ich habe mal eine Frage, ich war SAZ13, bin jetzt im letzten Monat der Übergangsgebührnisse und gerade in der Endphase meines Studiums, soweit so gut.
Ich habe jetzt noch ca. 1000€ in meinem Fördertopf für Bildungsmaßnahmen. Jetzt habe ich widersprüchliche Angaben bekommen. Meine Information war, dass diese bis zu 6 Jahren abrufbar sind. D.H.: ich könnte doch jetzt noch was suchen, (Zertifizierung oder sowas in der Art) und mir finanzieren lassen.
Eine andere Aussage war, dass nach den Übergangsgebührnissen auch alle anderen Ansprüche verfallen. Also die 1000€ die in dem Topf noch drin sind wären ab Juli weg.
Was ist denn jetzt richtig?

Danke schon mal im Voraus