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Autor KlausP
 - 14. Juni 2017, 08:25:09
Wenn ich schon lese, dass im Forum jemand "für einen Kumpel" oder "für seinen Bruder" ... (kann beliebig fortgesetzt werden) fragt ...

Wir setzen uns ja auch alle den Helm mit dem Kran auf .  ::)
Autor FoxtrotUniform
 - 13. Juni 2017, 23:09:29
Mir tut es nicht leid , Straftäter können wir bei der Bundeswehr nicht gebrauchen! Oder glaubt "der Kumpel" für Führungskräfte einer staatlichen Institution ist die Anerkennung von Gesetzen der BRD zweitrangig?
Autor Getulio
 - 13. Juni 2017, 22:40:22
Und das zu Recht. Wie gesagt, man kann hier daran fühlen, dass seitens des TE Infos fehlen oder verbogen wurden.
Autor KlausP
 - 13. Juni 2017, 22:03:21
Genau deshalb hat mich das ja auch gewundert.
Autor Getulio
 - 13. Juni 2017, 20:50:34
Zitat von: Andi am 12. Juni 2017, 14:41:04
Zitat von: KlausP am 11. Juni 2017, 16:25:18
Wieso sollen eigentlich zwei Delikte, die drei Jahre auseinander liegen, zusammen verhandelt werden? Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Weil es in Deutschland keine Einzelverfahren für jeden Tatvorwurf gibt, sondern alle bekannten Tatvorwürfe gegen in einem Verfahren zu einem Urteil führen.
Und wenn während dieses Verfahrens die nächste Straftat bekannt wird, wird sie widerum Teil der Tatvorwürfe im schon laufenden Verfahren.

Ist im Grundsatz nicht falsch, aber wenn die erste Tat 2013 war und die zweite 2016, dann sollte die erste dann doch schon abgeurteilt gewesen sein, zumal im Jugendstrafrecht. Es ist ja nicht so, dass die Gerichte da Jahre warten, ob nicht evtl. noch was dazu kommt.
Autor F_K
 - 12. Juni 2017, 17:14:56
Prozess Ökonomie, Tatorte weit voneinander entfernt,  Anklage schon verlesen / zugestellt ...
Autor Andi
 - 12. Juni 2017, 17:07:24
Zitat von: F_K am 12. Juni 2017, 14:58:22
Naja, ein bisschen verkürzt dargestellt ....

Weil?  ???
Autor F_K
 - 12. Juni 2017, 14:58:22
@ Andi:

Naja, ein bisschen verkürzt dargestellt ....

However: Wenn die Tatzeitpunkte tatsächlich 3 Jahre auseinander liegen, sollte das erste Verfahren schon abgeschlossen sein (bzw. ist üblicherweise abgeschlossen), bevor das nächste Delikt aktenkundig wird.

Da aber der "Offizier" keine weiteren Angaben macht, wird sich das wohl nicht klären.
Autor Andi
 - 12. Juni 2017, 14:41:04
Zitat von: KlausP am 11. Juni 2017, 16:25:18
Wieso sollen eigentlich zwei Delikte, die drei Jahre auseinander liegen, zusammen verhandelt werden? Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Weil es in Deutschland keine Einzelverfahren für jeden Tatvorwurf gibt, sondern alle bekannten Tatvorwürfe gegen in einem Verfahren zu einem Urteil führen.
Und wenn während dieses Verfahrens die nächste Straftat bekannt wird, wird sie widerum Teil der Tatvorwürfe im schon laufenden Verfahren.
Autor KlausP
 - 11. Juni 2017, 20:18:42
Ach ja ... stimmt ja ... war ja nicht er selber.  ;)
Autor Getulio
 - 11. Juni 2017, 20:16:43
Naja, so ist das wohl, wenn man für einen "Kumpel" fragt und das alles nicht selbst erlebt hat.  ;)
Autor KlausP
 - 11. Juni 2017, 20:14:54
Dafür, dass sich der User "Offizier" nennt, hat er wenig bis keine Ahnung.
Autor Getulio
 - 11. Juni 2017, 20:11:28
Zitat von: KlausP am 11. Juni 2017, 16:25:18
Oder verstehe ich jetzt was falsch?

Ich lese das auch so, und es kann in der Tat nicht sein. Da passt einiges nicht zusammen.
Autor KlausP
 - 11. Juni 2017, 16:25:18
Wieso sollen eigentlich zwei Delikte, die drei Jahre auseinander liegen, zusammen verhandelt werden? Oder verstehe ich jetzt was falsch?
Autor Getulio
 - 11. Juni 2017, 16:19:14
Ihr "Kumpel" hat sich also als ~19jähriger an einem Einbruch beteiligt und war dabei schon strafrechtlich vorbelastet? Vergessen, das Thema Offizier, imho.

Das Geseier von leid tun und Perspektivlosigkeit kann man sich ebenfalls sparen, zumal mir auch nicht klar ist, wieso er bei der Tat 2016 perspektivlos gewesen sein soll, wenn er doch schon seit 3 Jahren also ~ 2014, "bei der Bundeswehr ist". Im Übrigen gibt es sicher genug Bewerber, bei denen Phasen der Perspektivlosigkeit nicht gleich zu erheblichen Straftaten führen.