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Autor KlausP
 - 15. Juni 2017, 14:40:39
Scheinbar nicht.

So lange der Soldat maximal SaZ 4 ist kann das besonders "spaßig" werden. Fristlose Entlassung nach § 55 (5) SG ist auch noch ein paar Tage vor DZE möglich - mit den schönen Nebeneffekt, dass dann auch alle Übergangsgebürnisse und Bfd-Ansprüche flöten gehen.
Autor 200/3
 - 15. Juni 2017, 14:33:10
Ist hier mit "Abschlussuntersuchung" diejenige zum DZE gemeint?
Kann man dann nicht einfach die paar Tage noch abwarten bis man wieder Zivilist ist, bevor man sich die Birne mit illegalen Substanzen zuknallt?

Autor Pericranium
 - 15. Juni 2017, 13:53:04
Zitat von: F_K am 15. Juni 2017, 13:49:14
Ich fürchte, euer Humor wird nicht verstanden werden ...

Eben. Ich war mir doch sicher, dass das höchstwahrscheinlich regelmäßig zu einer Entlassung nach §55 führt.
Liest man hier auch überall:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=57585.0

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=37653.0

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39235.0
Autor F_K
 - 15. Juni 2017, 13:49:14
Ich fürchte, euer Humor wird nicht verstanden werden ...
Autor Pericranium
 - 15. Juni 2017, 13:41:44
Zitat von: Ralf am 15. Juni 2017, 13:38:33
Wieso bezahlen, ohne Geld- und Sachbezüge.
Ulli hat das Argument ja genannt.

Ah, gut, das wusste ich nicht. Das macht es doch gleich sinnvoller  ;)
Autor Ralf
 - 15. Juni 2017, 13:38:33
Wieso bezahlen, ohne Geld- und Sachbezüge.
Ulli hat das Argument ja genannt.
Autor ulli76
 - 15. Juni 2017, 13:35:54
Willst etwa so nen Drogi auf die Zivilgesellschaft los lassen? Was für einen Eindruck macht das denn von der Bundeswehr?
Autor Pericranium
 - 15. Juni 2017, 13:34:54
Zitat von: Ralf am 15. Juni 2017, 13:32:10
Die Dienstzeit würde zwangsweise um weitere 6 Monate verlängert werden um anschl. einen erneuten Test durchzuführen. Dieses kann max. 3 mal (also 1,5 Jahre) erfolgen, danach erfolgt die Entlassung von Amts wegen.

Doofe Frage, aber wieso will man einen Soldaten noch länger da behalten und bezahlen, wenn er nachweislich Drogen genommen hat?
Weil durch die längere Dienstzeit erhöhen sich ja auch BFD-Anspruch etc. oder liege ich da falsch?
Autor Ralf
 - 15. Juni 2017, 13:32:10
Die Dienstzeit würde zwangsweise um weitere 6 Monate verlängert werden um anschl. einen erneuten Test durchzuführen. Dieses kann max. 3 mal (also 1,5 Jahre) erfolgen, danach erfolgt die Entlassung von Amts wegen.
Autor Tabea
 - 15. Juni 2017, 13:21:39
Was wird bei der Abschluss Untersuchung getestet?
Gibt es einen Drogentest?
Welche Konsequenzen würde ein positiver Test zur Folge haben?