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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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ZitatIch habe letztes Jahr meine Grundausbildung im Juli begonnen und dann bis zum Ende des Jahres Psychologie studiert. Während der Grundausbildung hatte ich jedoch schon starke Schmerzen im Knie... und meine absolute Wunschverwendung als Gebirgsjäger konnte ich somit recht bald knicken. Demnach habe ich mich innerhalb der 6 monatigen frist ausstellen lassen.Wie geht das denn? Wenn du die GA zum 01.07. letzten Jahres beginnst, wäre dein Studiumbeginn zum 01.10. dieses Jahres, weil Offz-Lehrgang usw. Aber du hast innerhalb der 6-Monate dauernden Widerrufsfrist gekündigt. Da kannst du gar kein Studium angefangen haben.
ZitatSonst würde ja jeder der den nc nicht packt das erste Semester bei der Bundeswehr machen und sich dann anschließend freistellen lassen, um zivil weiterzustudieren.Wie soll das gehen? Man ist ja auf SaZ4 festgesetzt, wenn man ins Studium geht und kann sich "nicht einfach freistellen" lassen.