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Autor ulli76
 - 17. Juni 2017, 15:55:32
Frag am besten mal den für deinen Verband zuständigen Presseoffizier.
Der sollte die aktuellen Richtlinien und Grenzen kennen.
Autor Marschkompasszahl
 - 17. Juni 2017, 15:13:07
Zitat von: Getulio am 17. Juni 2017, 11:55:00Kritisch sähe ich z.B. die bedenkenlose Veröffentlichung voller Namen mit Dienstgraden.
Das sehe ich grundsätzlich - auch außerhalb der BW - kritisch! Insbesondere in Verbindung mit Fotos!
Die Gesichtserkennungssoftware scant unser Leben mehr und mehr. Ich möchte auch nicht, dass ein künftiger Personalchef oder der Bankberater bei Prüfung meiner Bonität beim Googeln nach meinem Namen mein Privatleben von A-Z in Wort und Bild geliefert bekommt - auch wenn andere es unkritisch sehen, wenn sie ihren letzten Abstrich twittern und detailiert über Saufgelage und Puffbesuche bei FB posten.
Autor Getulio
 - 17. Juni 2017, 11:55:00
Zitat von: bayern bazi am 17. Juni 2017, 07:12:55
scahu dir mal den RSU-Block an

der ist von oben abesegnet - und was da drinn steht (Innhaltlich) kannst du sicher auch shcreiben ;)

Weil ich den Link eben erst geklickt habe ergänzend noch:

Nur weil es in dem Fall genehmigt wurde, sollte man nicht automatisch schließen, etwas Vergleichbares selbst auch ohne weiteres veröffentlichen zu dürfen, zumal möglicherweise unterschiedliche Dienststellen für die Genehmigung zuständig wären. Kritisch sähe ich z.B. die bedenkenlose Veröffentlichung voller Namen mit Dienstgraden.
Autor Getulio
 - 17. Juni 2017, 09:58:47
Zitat von: Marschkompasszahl am 17. Juni 2017, 01:13:26
Wie ist die rechtliche Situation?

Die regelt § 14 Soldatengesetz. Mit VS-NfD hat das zunächst mal nichts zu tun, und auch nicht damit, was irgendwelche Taliban interessieren könnte oder nicht.

Im Übrigen verlangt der § 14 SG mehr, als nur keine Dienstgeheimnisse zu verraten - eben Verschwiegenheit in dienstlichen Angelegenheiten.
Autor bayern bazi
 - 17. Juni 2017, 07:12:55
scahu dir mal den RSU-Block an

der ist von oben abesegnet - und was da drinn steht (Innhaltlich) kannst du sicher auch shcreiben ;)
Autor Marschkompasszahl
 - 17. Juni 2017, 01:13:26
Moin Leude,
ich wollte mal nachfragen, was man als Soldat/ Reservist denn so schreiben darf?

Hintergrund/ Beispiel:
Vor Kurzem fand eine DVag statt, die mir gefiel und zu der ich in meinem privaten Blog einen Beitrag schrieb und dies einem Kameraden mitteilte, der daraufhin aus dem Häuschen war, weil so etwas ja nicht ginge und bei DVag würde ja "VS - nur für den Dienstgebrauch!" gelten, usw.

Nach ein wenig Googelei kam wenig verwendbares heraus.
Klar, dürfen Soldaten keine Dienstgeheimnissse verraten. Aber ob das nun sooo geheim ist, dass sich "alte Männer" mal wieder mit ihren "Bräuten" beschäftigen?
Das interessiert wohl nicht mal den hinterletzten Taliban!

Wie ist die rechtliche Situation?
Darf von DVags der Resis berichtet werden? Muss dies ggf. "von oben" abgesegnet werden, bevor es über FB, Twitter oder Blogs und Foren kundgetan wird?

Danke!