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Autor naibaf47
 - 17. Juni 2017, 17:44:38
Okay Dankeschön, dann werde ich mal weiter an meinem Textverständis arbeiten :)
Autor ulli76
 - 17. Juni 2017, 17:28:19
Mit dem Leseverstehen hast du es nicht so, oder?
Es steht doch explizit in der Erläuterung und ich hab´s dir auch noch erklärt.
Autor naibaf47
 - 17. Juni 2017, 17:17:59
Zitat von: ulli76 am 17. Juni 2017, 17:13:14
Steht doch extra da "Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden".
Das ist ein besonderer Schutz um Jugendlichen, die mal Mist gebaut haben, den Einstieg in das Berufsleben nicht zu erschweren.

Danke für die schnelle Antwort,

Dann sind Sie auch der Auffassung das ich diese Frage mit Nein beantworten kann ohne im späteren Verlauf mit rechtlichen konsequenzen rechnen zu müssen?
Autor ulli76
 - 17. Juni 2017, 17:13:14
Steht doch extra da "Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden".
Das ist ein besonderer Schutz um Jugendlichen, die mal Mist gebaut haben, den Einstieg in das Berufsleben nicht zu erschweren.
Autor naibaf47
 - 17. Juni 2017, 17:10:36
Guten Tag,

Ich möchte mich demnächst bei der Bundeswehr als Feldwebel im Truppendienst bewerben.
Ich habe jedoch Einträge im Erziehungsregister. Rechtlich gelte ich nicht als vorbestraft.

Auf dem  Bewerbungsbogen der Bundeswehr Abschnitt D Hinweise und Belehrung zu Fragen 22 bis 25 steht Zitat:

" Zu Fragen 22-25 sind alle Eintragungen aus dem Bundeszentralregister (BZR) anzugeben, d.h. Verurteilungen wegen eines Vergehens/Verbrechens (Straftaten) einschl. Strafbefehle. Nur Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen
etc., die im BZR getilgt oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden. 
Bei Verschweigen von Strafbefehlen/Verurteilungen wird grundsätzlich von einer Nichteignung ausgegangen "

Frage 22 Zitat: "Ich bin in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt worden oder mit einer anderen Maßnahme (z.B. Strafbefehl) belegt wor
den."

Darf ich diese nun mit "Nein" ankreuzen ohne mich strafbar zu machen? Da ja"nur" Erziehungsregister Einträge sind und extra nochmal erwähnt wird das diese nicht zu offenbaren sind ? Sehr verwirrend. Leider konnte mir mein Wehrdienstberater auch keine klare Antwort auf meine Frage geben.
 
Vielen Dank im Voraus

Link zum Bewerbungsbogen :
https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/28106/99614d428c3aa98e35f03867adfdd09c/form-bewerbungsbogen-pdf-data.pdf