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Autor Getulio
 - 19. Juni 2017, 20:54:59
Zitat von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 19:44:21
Ich kann mir das erlich Gesagt nicht vorstellen es geht hier ja werder um Drogen, Waffen, Körperverletzung. Das ganze ist ja auch schon 2 Jahre her und wird im Erziungsregister stehen.

Die Frage ist nicht, was Sie sich vorstellen können. Sie haben hier doch schon mehrfach die zutreffende Antwort bekommen, dass es vor Abschluss des Verfahrens nichts wird und danach wird man sehen. Auch im Auge behalten, dass es eben Konkurrenz gibt, die keine strafrechtlichen Altlasten mitschleppen.
Autor KlausP
 - 19. Juni 2017, 20:22:00
Zitat von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 20:08:02
Also ist es wirklich so das egal welchen Eintrag man besitzt definitiv ausgeschlossen ist?

Das habe ich nirgends geschrieben. So lange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist erfolgt keine Einstellung. Nach Abschluß des Verfahrens entscheidet der Rechtsberater, ob Sie eingestellt werden der ob es eine gewisse Sperrfrist gibt. Das ist abhängig vom Urteil.
Autor Chakou
 - 19. Juni 2017, 20:18:05
Was aber ein problem werden kann ist die charakterliche Eignung, da man bei seiner Bewerbung was verschwiegen hat.
Autor Ralf
 - 19. Juni 2017, 20:13:06
ZitatDas Problem ist, dass es es bei laufendem Verfahren keine Einstellung gibt.
Autor THwuestenfuchs
 - 19. Juni 2017, 20:08:02
Also ist es wirklich so das egal welchen Eintrag man besitzt definitiv ausgeschlossen ist?
Autor KlausP
 - 19. Juni 2017, 20:06:45
Dass die Jugendgerichtshilfe das meint ist gut und schön, ändert aber nichts an der Sachlage.
Autor THwuestenfuchs
 - 19. Juni 2017, 20:05:20
Wurde bei dem Aktualisirungsgespräch hinzugefügt. Die Psychologin hat mich dazu befragt und hat Nichts weiter dazu gesagt. Jetzt nach 1 Monat nach WHV habe ich dirt angerufen und gefragt ob die schon was durch den Rechtsberater wissen. Daraufhin meinten die das sie bis ich angerufen haben nicht wussten das sie was prüfen sollen.

Die Jugendgerichtshilfe rechnet mit einer sehr Milden strafe wenn überhaupt. Denn ich bin Ersttäter, vorher und Nachher niemals Polizeilich aufgefallen, habe keine Soziale Defizite oder Berufliche löcher im Lebenslauf
Autor KlausP
 - 19. Juni 2017, 20:00:49
Zitat von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 19:55:56
Das habe ich gelesen aber ich dachte mir:

Wäre ein Aktenzeichen bzw ein Eintrag ein 100%tiges ausschuss Kriterium dann würde man ja nicht danach fragen bzw hätte mich erst garnicht zum Test und zum Einplaner gelassen oder?

Lag das Aktenzeichen schon bei Ihrer Eignungsfeststellung in WHV vor oder kam das erst später?
Autor KillBurn93
 - 19. Juni 2017, 19:58:08
Mal davon abgesehen das Betrug bzw. versuchter Betrug nicht dafür spricht das man charakterlich geeignet ist.
Betrug spricht ja für eine gewisse kriminelle Energie...

Es kommt ganz darauf an was bei Gericht heraus kommt.
Autor THwuestenfuchs
 - 19. Juni 2017, 19:55:56
Das habe ich gelesen aber ich dachte mir:

Wäre ein Aktenzeichen bzw ein Eintrag ein 100%tiges ausschuss Kriterium dann würde man ja nicht danach fragen bzw hätte mich erst garnicht zum Test und zum Einplaner gelassen oder?
Autor KlausP
 - 19. Juni 2017, 19:50:23
Den § 41 Bundeszentralregistergesetz haben Sie gelesen? Die Bundeswehr erhält eine unbeschräkte Auskunft aus dem BZR, siehe auch der Bewerbungsbogen, auf dem Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis dazu erteilt haben.
Autor THwuestenfuchs
 - 19. Juni 2017, 19:44:21
Naja er meinte das schlimmste was mir Passieren kann ist das ich etwas später anfange. Der Termin ist am 05.7 und der geplante einstellungs Termin ist der 04.10.17.

Ich kann mir das erlich Gesagt nicht vorstellen es geht hier ja werder um Drogen, Waffen, Körperverletzung. Das ganze ist ja auch schon 2 Jahre her und wird im Erziungsregister stehen.
Autor Getulio
 - 19. Juni 2017, 19:09:27
Zitat von: THwuestenfuchs am 19. Juni 2017, 18:08:04
Würdet ihr den Prinzipiell sagen das ich mich darauf einstellen soll nicht genommen zu werden?

Ja.
Autor Leopard2A4
 - 19. Juni 2017, 18:50:24
Nein, erst mal wird man damit nicht "genommen". Wie ja schon erwähnt.

Danach kommt es halt darauf an ob und wie man verurteilt wurde, und wie das bewertet wird, kann also auch ein "nein" draus werden. Aber das sind ungelegte Eier.

Ich würde mich erst mal darauf einstellen, das es vermutlich mit dem geplanten Dienstantritt (je nach dem wann der ist nichts wird)
GGf könnte die angestrebte Stelle dann auch weg sein.
Autor KlausP
 - 19. Juni 2017, 18:11:45
Was hat denn Ihr Ansprechpartner im Karrierecenter gesagt, als Sie ihn heute telefonisch über den Verhandlungstermin informiert haben?  ::)

Wie @ulli schon schrieb: So lange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist werden Sie nicht eingestellt.