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Autor KurtiG
 - 30. Juni 2017, 11:44:52
Zitat von: Getulio am 29. Juni 2017, 20:05:14
Gut, eine Promotion hätte ich jetzt weniger unter "Ausbildung" subsumiert, aber wenn Sie so wollen, auch das.

Von Ausbildung war auch nie die Rede:
Zitat von: KurtiG am 27. Juni 2017, 10:25:27
Herabsetzung in der Besoldungsgruppe vor 7 Jahren, Wiedereinstellungszusage mit höherem Dienstgrad wegen zwischenzeitlicher beruflicher Weiterqualifizierung dieses Jahr :)
Autor Getulio
 - 29. Juni 2017, 20:05:14
Gut, eine Promotion hätte ich jetzt weniger unter "Ausbildung" subsumiert, aber wenn Sie so wollen, auch das.
Autor KurtiG
 - 29. Juni 2017, 19:06:46
Zitat von: Getulio am 28. Juni 2017, 23:57:42
Wobei bei den meisten davon der Werdegang Bw verlassen, Ausbildung machen, wiedereingestellt werden, eher abwegig ist. Dürfte schon StUffz/OMT sein.

Nein falsch, ein Hptm (A12 -> A11), Wiedereinstellungszusage als Major wegen zwischenzeitlich abgeschlossener Promotion.
Autor Getulio
 - 28. Juni 2017, 23:57:42
Wobei bei den meisten davon der Werdegang Bw verlassen, Ausbildung machen, wiedereingestellt werden, eher abwegig ist. Dürfte schon StUffz/OMT sein.
Autor KurtiG
 - 28. Juni 2017, 15:52:00
Zitat von: KlausP am 27. Juni 2017, 14:35:33
Herabsetzung in der Besoldungsgruppe von StUffz A7 zu StUffz A6? Sonst wäre mir nämlich nur Dienstgradherabsetzung bekannt.

Also mir fallen spontan noch 3 andere Dienstgrade ein, die jeweils in 2 Besoldungsgruppenausgeführt sind :)
Autor Getulio
 - 27. Juni 2017, 17:02:54
Zitat von: KurtiG am 27. Juni 2017, 10:25:27
Logisch, sie sind als "Personalmaßnahme" auch für jeden sichtbar, auch in der Personalakte. Eine Tilgung brächte also gar nichts.

Doch, brächte sie. Mit der Tilgung geht einher, dass der Umstand der Verurteilung dem Soldaten nicht mehr zum Nachteil gereichen kann, egal ob man ihn noch sieht oder nicht.

Erfolgt aber in Ihrem Fall dann eh nicht.
Autor KlausP
 - 27. Juni 2017, 14:35:33
Herabsetzung in der Besoldungsgruppe von StUffz A7 zu StUffz A6? Sonst wäre mir nämlich nur Dienstgradherabsetzung bekannt.
Autor KurtiG
 - 27. Juni 2017, 10:25:27
Zitat von: Getulio am 26. Juni 2017, 19:22:32
Dienstgradherabsetzung und Entfernung werden meines Wissens auch nicht getilgt.

Logisch, sie sind als "Personalmaßnahme" auch für jeden sichtbar, auch in der Personalakte. Eine Tilgung brächte also gar nichts.

Zitat von: KlausP am 26. Juni 2017, 19:14:52
Außerdem hängt das auch davon ab, was bei dem gerichtlichen Distiplinarverfahren heraus gekommen und wie lange eine mögliche Verurteilung her ist.

Herabsetzung in der Besoldungsgruppe vor 7 Jahren, Wiedereinstellungszusage mit höherem Dienstgrad wegen zwischenzeitlicher beruflicher Weiterqualifizierung dieses Jahr :)
Autor Getulio
 - 26. Juni 2017, 19:22:32
Wohl wahr, wer vom Truppendienstgericht aus dem Dienstverhältnis entfernt wurde, kann sich seine Wiedereinstellungsphantasien unter dem Strich sicherlich von der Backe putzen.

Dienstgradherabsetzung und Entfernung werden meines Wissens auch nicht getilgt.
Autor KlausP
 - 26. Juni 2017, 19:14:52
Außerdem hängt das auch davon ab, was bei dem gerichtlichen Distiplinarverfahren heraus gekommen und wie lange eine mögliche Verurteilung her ist. Auch hier gibt es Tilgungsfristen gemäß WDO.
Autor Getulio
 - 26. Juni 2017, 19:09:16
Zitat von: KurtiG am 26. Juni 2017, 15:43:42
Dürfte eigentlich kein Problem sein. Sogar mit gerichtlichem Disziplinarverfahren ist eine Wiedereinstellung durchaus möglich.

Den Unterschied zwischen "durchaus möglich" und "kein Problem" sollte man dabei aber nicht aus den Augen verlieren.

Die definitiven Ausschlussgründe finden sich im Soldatengesetz. Wo sie nicht greifen, ist ein Diszi immer ein Minuspunkt, ein gerichtliches ein dicker Minuspunkt.
Autor KurtiG
 - 26. Juni 2017, 15:43:42
Zitat von: Insidious Whisper am 21. Juni 2017, 14:32:17
Ich habe mich vor wenigen Tagen für die Feldwebellaufbahn im Truppendienst beworben (26 y/o, Realschule, abgeschlossene Berufsausbildung, keine Vorstrafen o/ä, Dienstzeugnis wurde vom KarrB mit 2~3 bewertet).
Darüber hinaus sagt meine KarrB zu mir, dass das Diszi wohl keine Auswirkungen hat, jedoch war dieser Ansicht ein anderer KarrB nicht.

Es ist nach wie vor ein "Traum" für mich in einer verantwortungsvollen Position zu dienen. Mache mir aber sehr viele Gedanken zwecks Disiz.

Hat jemand Erfahrungen als Wiedereinsteller inklv. Disiz gemacht?

Dürfte eigentlich kein Problem sein. Sogar mit gerichtlichem Disziplinarverfahren ist eine Wiedereinstellung durchaus möglich.
Autor Getulio
 - 24. Juni 2017, 00:23:44
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 22. Juni 2017, 23:04:03
Bei uns in der Einheit gab es auch regelmäßig den Fall, dass "Diszis" nicht nach der Tilgungsfrist entfernt wurden, trotz Hinweisen der Kameraden.

Erlebe ich auch immer wieder mal. Eher nicht "trotz Hinweisen von Kameraden", aber mit unter werden die Akten - wie generell Personalakten - recht liederlich geführt.
Autor F_K
 - 23. Juni 2017, 07:12:36
Hä?

Datenschutz? Anspruch auf richtige Daten und Dienstpflichtverletzungen?
Autor InstUffzSEAKlima
 - 22. Juni 2017, 23:04:03
Bei uns in der Einheit gab es auch regelmäßig den Fall, dass "Diszis" nicht nach der Tilgungsfrist entfernt wurden, trotz Hinweisen der Kameraden. Die VP hat dahingehend auch nichts erreichen können; es hieß, dass es den Soldaten nicht zu interessieren hätte, was in seiner Akte steht, da er nicht für die Führung derselben zuständig wäre.