Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor SDW
 - 30. Juni 2017, 12:18:59
In jedem Fall kommt der Dienstherr auf die eine oder andere Art für die Fahrt auf.
Autor Papierberg
 - 22. Juni 2017, 23:58:29
Wird vermutlich ein besonderes Dienstgeschäft in der Bundeswehr werden.
Autor KlausP
 - 22. Juni 2017, 16:40:48
Ansonsten gibt es einen Befehl zur Durchführung dieser Maßnahme mit entsprechenden Verwaltungsbestimmungen.
Autor Andi8111
 - 22. Juni 2017, 16:25:01
Mit Kommandierung? Dann sind die Fahrtkosten, sofern nicht durch BW KFZ gefahren oder gefahren worden und die Unterbringungskosten, sofern Unterkunft selbst bezahlt werden musste, im Anschluss über den ReFü der Stammeinheit mit Durchschlag der Kommandierung abzurechnen. Trennungstagegeld wird ebenfalls mit demselben Formular "Reisekostenrechnung" abgerechnet.
Autor D_s
 - 22. Juni 2017, 15:45:11
Grüße Kameraden!

Wir haben nächsten Monat IGF Schießen, über 4 Tage, an einem anderen Standort und werden dort von Mo - Do(Rückreise) verweilen ... meine Frage nun, kann man dafür Reisekosten o.ä. geltend machen?

Frage nur, weil ich nur einmal bis jetzt in den Genuss gekommen bin so was zu schreiben und da hatten wir Kameraden zum Flughafen(ca 600km) gefahren und mussten eine Nacht dort verbringen.