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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 04. Juli 2017, 17:26:29
Nur, weil es bei Ihnen geklappt hat heißt das nicht, dass es bei anderen Bewerbern genauso klappt. Das sind immer Einzelfallentscheidungen und nie 1 : 1 übertragbar.
Autor Ralf
 - 04. Juli 2017, 16:38:50
Nicht besonders trifft es ja trotzdem. Das sind Einzelfälle, in denen Wiedereinsteller mit einer recht hohen Verpflichtungszeit und in einem hohen Alter eingestellt werden. Es kommt da halt schlicht und ergreifend auf die Verwendung und darüber hinaus ggf. auch auf den Dienstort an.
Autor Lehre- und Ausbildung
 - 04. Juli 2017, 15:16:20
Hallo, nicht besonders würde ich so nicht sagen, nehme man mein Beispiel. Ich bin auch 42 Jahre und seit Mai wieder zurück im Dienste der Luftwaffe und das als Truppen Diener. Ich war 10 Jahre raus ;-)

Die Zustimmung scheint mir das kleinere Problem zu sein wenn die anderen Werte stimmen!?

MkG

Horrido

Ps.: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=59054.0
Autor KlausP
 - 02. Juli 2017, 18:10:38
Nicht besonders. Falls Sie geeignet sind, muss bei Bewerbern über 40 das Bundesministerium der Finanzen zustimmen und das wird es nur, wenn der Bedarf nicht durch einen Jüngeren gedeckt werden kann. Versuchen Sie es, aber nicht enttäuscht sein, wenn es nicht klappt. Trotzdem viel Erfolg.
Autor michalinmann
 - 02. Juli 2017, 17:59:12
Hallo, ich überlege mich nach 7 Jahren wieder bei der Bundeswehr zu bewerben. Ich war SrZ 12 bei der Luftwaffe und bin nun 42 Jahre alt. In der Zwischenzeit haben ich als Werkstattleiter/Schlosserei gearbeitet. Was glaubt ihr wie stehen da meine Chancen, körperlich bin ich fit.
Michael