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Autor Ralf
 - 05. Juli 2017, 07:39:43
Alles gut.
Du kannst also mitnehmen: wirst du berufsnah verwendet (die Verwendungen hatte ich dir bereist aufgezeigt), kannst du bei Eignung in der Uffz/Fw Laufbahn des allg. Fachdienstes anfangen. Wirst du nicht berufsnah verwendet, so kannst du in der Msch-Lfb anfangen.
Autor Aragorn01
 - 05. Juli 2017, 07:34:17
Wenn sich hier jemand auf den Schlips getreten fühlt, möchte ich mich in aller Form dafür entschuldigen, das war so nicht beabsichtigt.
Autor dunstig
 - 05. Juli 2017, 07:16:01
Da es nun ja mittlerweile mehrere festgestellt haben, sollten Sie vielleicht mal ein wenig über Fremd- und Selbstwahrnehmung nachdenken, bevor wieder ein Post entsteht, der einen entsprechenden Eindruck hinterlässt.

Dass man sich so bei Kameraden mit jahrzehntelanger Diensterfahrung, die hier in ihrer Freizeit ihre Expertise zur Verfügung stellen, nicht gerade beliebt macht und die Hilfsbereitschaft deutlich sinkt, sollte da eigentlich klar sein.

Und damit schließe ich mich Klaus an und bin hier auch raus. Für die Bewerbung dennoch alles Gute.
Autor Aragorn01
 - 05. Juli 2017, 07:02:06
Nie wurde behauptet das irgendjemand keine Ahnung hat, genauso wenig habe ich hier irgendjemandem nicht geglaubt. Doch ist es legitim das erzählte nachzulesen. Meine letzter Post war auch mehr als Frage gemeint und nicht als Behauptung. :)
Autor KlausP
 - 05. Juli 2017, 06:50:28
Okay, ich bin dann hier raus, da ich ja sowieso keine Ahnung habe. Viel Spaß bei der Bundeswehr ...

Herr, schmeiß Hirn runter.
Autor dunstig
 - 05. Juli 2017, 06:40:04
Und der §17 SLV, der die Einstellung mit höherem Dienstgrad (und nicht als Anwärter auf die Laufbahn) auf Grund eines mitgebrachten und verwertbaren Berufsabschlusses regelt, beinhaltet keine Altersgrenze.

Warum glaubt man nicht einfach mal den Leuten hier, die seit Jahren im Personalgeschäft tätig sind und solche Einstellungen mit höherem Dienstgrad tagtäglich erleben? ::)
Autor Aragorn01
 - 05. Juli 2017, 06:27:22
Laut der Verordnung geht die Fw Laufbahn auch im allg. Fachdienst nur bis 29. Alles weitere werde ich mit meinem Karriereberater mal durchsprechen.

Danke euch allen....
Autor Aragorn01
 - 04. Juli 2017, 21:40:11
Ralf, ich wüsste nicht was jetzt unfreundlich gewessen sein soll.

Für die Antworten danke ich euch, ich habe hilfreiche Informationen ergattern können.

Für weitere Infos bin ich natürlich dankbar....
Autor Ralf
 - 04. Juli 2017, 19:32:03
ZitatWollen Sie mir das lügen unterstellen?
Nunja, bevor ich so auftrete, sollte man sich auch mit allen genau beschäftigen und zuhören. Da kommt es halt auch darauf an, welche Fragen man wie stellt und welche Informationen man dazu gibt. Unter Umständen kommen dann nämlich Antworten raus, die eben nicht ganz richtig sind.
Aber du kannst natürlich gerne jede Aussage hier im "Chat" nachprüfen. Dann aber auch bitte genau lesen und auch genau fragen.

Du hast dich bisher noch nicht wirklich mit den Laufbahnen auseinander gesetzt. Und auch nicht mit den Voraussetzungen. Wenn du das mal alles nachlesen möchtest, dann empfehle ich dir die Soldatenlaufbahnverordnung.

Btw, "gern geschehen", dass ich dir nützliche Informationen gegeben habe. So ein "Danke" an die Antworten hilft ungemein. Davon habe ich hier noch nichts gelesen und das hat doch mit dem Alter 40 nichts zu tun, oder? Der erste Eindruck ist nicht gerade freundlich, außer einer Unterstellung.
Autor KlausP
 - 04. Juli 2017, 19:02:27
Die Regelverpflichtungszeit für Unteroffiziere sind 8 Jahre, die für Feldwebel 12 Jahre. Verlängerungen sind möglich, aber nicht vorhersagbar. Die maximale Verpflichtungszeit beträgt 25 Jahre.
Autor Aragorn01
 - 04. Juli 2017, 18:45:19
Und wie lang wären die evtl. möglichen Verpflichtungszeiten?
Autor KlausP
 - 04. Juli 2017, 17:58:12
Nein, überhaupt nicht, für die Laufbahn Feldwebel im Truppendienst (also das, was Sie wollen) stimmt das ja auch. Wir schreiben hier von Feldwebel im allgemeinen Fachdienst. Da ist nur dann mit dem vollendeten 30. Lebensjahr Schluss, wenn man den geforderten Einstiegsberuf nicht mitbringt. So steht das auch bei www.bundeswehrkarriere.de.
Autor Aragorn01
 - 04. Juli 2017, 17:54:23
Zitat von: KlausP am 04. Juli 2017, 17:38:41
Die Unteroffizier- und die Feldwebellaufbahn im allgemeinen Fachdienst nur dann, wenn Sie auf einem Dienstposten eingestellt werden können, für den genau Ihr Berufsabschluß gefordert ist. Nichts Anderes wurde bisher hier geschrieben. Und nichts Anderes wird auch im Karriere-Chat rauskommen.

Aussage im Chat: Feldwebellaufbahn ist nur bis 29 möglich! Mit 40 steht nur noch die Mannschaftslaufbahn offen.

Wollen Sie mir das lügen unterstellen?
Autor KlausP
 - 04. Juli 2017, 17:38:41
Die Unteroffizier- und die Feldwebellaufbahn im allgemeinen Fachdienst nur dann, wenn Sie auf einem Dienstposten eingestellt werden können, für den genau Ihr Berufsabschluß gefordert ist. Nichts Anderes wurde bisher hier geschrieben. Und nichts Anderes wird auch im Karriere-Chat rauskommen.
Autor Aragorn01
 - 04. Juli 2017, 17:35:08
Sehr interessant, laut Aussage im Karriere chat würde nur noch die Mannschaftslaufbahn in Frage kommen und nicht mehr die Fw Laufbahn