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Zusammenfassung

Autor 200/3
 - 05. Juli 2017, 13:00:01
Das wurde irgendwann mal geändert (wann genau, weiß bestimmt jemand anderes). Bei mir war es 2008 auch noch so, dass ich als Wiedereinsteller nach FWDL22 ab Wiedereinstellung eine Dienstzeit von 10 Jahren und 2 Monaten hatte, insgesamt damit SaZ12. In Anbetracht der Tatsache, dass ich damals dann sogar noch 22 Monate ZAW absolviert habe, hat mich eher das "alte" System gewundert (bezüglich effektiver Restnutzungszeit auf dem eigentlichen Dienstposten).
Autor Pericranium
 - 05. Juli 2017, 12:44:24
Zitat von: KlausP am 05. Juli 2017, 12:35:27
Der SaZ 4 Mannschaften, der schon z.B. 3 Jahre gedient hat und jetzt in die Feldwebellaufbahn wechselt dient 12 Jahre entsprechend der Regeldienstzeit dieser Laufbahn. Insgesamt wird er also SaZ 15.

So verstanden. Dann ist nur die Frage, ob bei mir dann ein Fehler passiert ist. Ich war 12 Monate FWDL, dann Zivilist und bin dann zurück als SaZ 17, also dann ja SaZ 18.
Nur ist meine Dienstzeit auf 18 Jahre und nicht auf 17 Jahre festgesetzt :o Wiedereintritt war 2013, DZE ist 2031.
Autor KlausP
 - 05. Juli 2017, 12:37:38
Zitat von: KlausP am 05. Juli 2017, 12:35:27
Der SaZ 4 Mannschaften, der schon z.B. 3 Jahre gedient hat und jetzt in die Feldwebellaufbahn wechselt dient 12 Jahre entsprechend der Regeldienstzeit dieser Laufbahn. Insgesamt wird er also SaZ 15.

Noch vergessen: Der BFD-Anspruch eines SaZ 15 ist nicht höher als der eines SaZ 12.
Autor KlausP
 - 05. Juli 2017, 12:35:27
Der SaZ 4 Mannschaften, der schon z.B. 3 Jahre gedient hat und jetzt in die Feldwebellaufbahn wechselt dient 12 Jahre entsprechend der Regeldienstzeit dieser Laufbahn. Insgesamt wird er also SaZ 15.
Autor Pericranium
 - 05. Juli 2017, 12:12:39
Zitat von: F_K am 05. Juli 2017, 11:21:28
Restnutzungszeit?

(Sonst wäre eine Weiterverpflichtung eines SaZ 8 (Unteroffizier,am Ende der Verpflichtungszeit) auf SaZ12 (Fw) ja völlig "sinnlos" - für  höhere BfD Ansprüche jemanden nach Ausbildung dann direkt zu entlassen).

Ja, aber man könnte die Dienstzeit ja dann einfach bei den normalen Verpflichtungszeiten belassen und nicht noch extra verlängern, oder? ;)
Angenommen ein SaZ 4 hat schon drei Jahre hinter sich und bewirbt sich dann für SaZ 12 (Fw). Dann ist er ja SaZ 15 und hat z.B. Dienstantritt am 01.07.2018 und DZE am 30.06.2033 statt einfach 30.06.2030.
Und das verstehe ich nicht so ganz. Muss ich natürlich nicht, aber wundern tut es mich irgendwie dennoch. Ist für den Soldaten natürlich gut, weil mehr BFD-Anspruch.

Oder habe ich das "draufrechnen" falsch verstanden und es ist tatsächlich nur so, dass die volle Verpflichtungszeit halt abgeleistet wird, aber man nicht weniger Verpflichtungszeit als 12 Jahre hat und auch nicht mehr als die 12 Jahre, sondern - in o.g. Beispiel - halt die 12 Jahre dient, egal wie viel Vordienstzeit?

Autor MikeLe01
 - 05. Juli 2017, 11:47:05
Danke für die Infos.

mfg

Mike
Autor KlausP
 - 05. Juli 2017, 11:30:08
Zitat von: MikeLe01 am 05. Juli 2017, 11:12:33
Ich habe als Fluggerätmechaniker gearbeitet, d.h. ich kann auch nur als dieser wieder eingestellt werden ? Seitdem ich beim Bund raus bin, arbeite ich im IT-Bereich und die Idee ging richtung IT-systemfeldwebel oder so.

mfg

Mike

Wenn Sie einen Berufsabschluß auf dem IT-Sektor haben geht das.
Autor F_K
 - 05. Juli 2017, 11:21:28
Restnutzungszeit?

(Sonst wäre eine Weiterverpflichtung eines SaZ 8 (Unteroffizier,am Ende der Verpflichtungszeit) auf SaZ12 (Fw) ja völlig "sinnlos" - für  höhere BfD Ansprüche jemanden nach Ausbildung dann direkt zu entlassen).
Autor Pericranium
 - 05. Juli 2017, 11:19:30
Zitat von: Ralf am 05. Juli 2017, 11:02:21
Du bekommst die Zeit "draufgeschlagen". Wenn du in eine andere Laufbahn wiedereingestellt wird, unterliegst du den Altersgrenzen, also in diesem Fall müsstest du in eine berufsnahe Verwendung.

Wieso ist das eigentlich so?
Angenommen man war 1 Jahr FWDLer, dann ist man ja, wenn man sich für 13 Jahre verpflichtet, automatisch SaZ 14, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Irgendwie verstehe ich den Sinn dahinter nicht so ganz :D
Autor MikeLe01
 - 05. Juli 2017, 11:12:33
Ich habe als Fluggerätmechaniker gearbeitet, d.h. ich kann auch nur als dieser wieder eingestellt werden ? Seitdem ich beim Bund raus bin, arbeite ich im IT-Bereich und die Idee ging richtung IT-systemfeldwebel oder so.

mfg

Mike
Autor Ralf
 - 05. Juli 2017, 11:02:21
Du bekommst die Zeit "draufgeschlagen". Wenn du in eine andere Laufbahn wiedereingestellt wird, unterliegst du den Altersgrenzen, also in diesem Fall müsstest du in eine berufsnahe Verwendung.
Autor MikeLe01
 - 05. Juli 2017, 10:31:58
Moin,

ich wollte den Schritt mit der Bundeswehr nochmal wagen und die Fw Laufbahn einschlagen. Da ich aber schonmal 8 Jahre gedient habe (StUffz), würde mich interessieren wie die Zeit angerechnet wird. Die Fw Laufbahn beträgt ja 12 Jahre. Wird man dann SaZ 20 oder nur SaZ 4? Bzw. wie verhält sich das mit dem Alter bin mittlerweile auch 37 Jahre alt ?

mfg

Mike