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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 13. Juli 2017, 13:14:52
Ist eigentlich ganz einfach. Aber dazu müsste man auch lesen (und verstehen), was man so an Papier in die Hand gedrückt bekommt.
Autor LwPersFw
 - 13. Juli 2017, 10:37:42
BAPersBw erstellt die Bescheide.

Die Stammeinheit des Soldaten pflegt den Datenbestand.


Bewerber, die für einen prämienberechtigten Dienstposten eingestellt werden sollen,
erhalten auch vom Einplaner eine schriftliche Information darüber.

Darin steht u.a.:

"Dieser Dienstposten ist gem. Bezug 2 mit dem Anspruch auf eine Verpflichtungsprämie versehen. Die Verpflichtungsprämie beträgt einheitlich 1.000,- für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer (§43b Abs. 2 BBesG). Vordienstzeiten, die in der Verpflichtungserklärung eingerechnet sind, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Der Anspruch auf eine Prämie entsteht erst bei endgültiger Festsetzung der Dienstzeit auf die volle Verpflichtungsdauer.

Bei stufenweiser Festsetzung der Dienstzeit (beispielsweise in Abhängigkeit vom erfolgreichen Abschluss von Ausbildungsmaßnahmen), erfolgt die Auszahlung entsprechend stufenweise."



Die genaue Festlegung erfährt der Soldat dann aus dem Bescheid des BAPersBw.
Autor Bezügerechnerin
 - 11. Juli 2017, 14:08:22
Zitat von: RockyZ800 am 10. Juli 2017, 19:18:49
BAPersBW pflegt die Prämie ein und das BVA winkt durch, so läuft das praktisch. Bevor das BVA in SAP nicht auf speichern drückt, fließt auch keine Prämie. Also am Besten beim BVA anrufen.

Servus aus München,

so stimmt das nicht.
Das BVA prüft die Eingabe/Auszahlung sowie den entsprechenden Bescheid. Das BVA speichert hier gar nichts.
Das eine Verpflichtungsprämie (alt § 85a BBesG durch das BVA/die WBV eingegeben wurde ist schon einige Jahre her.

Die Eingabe erfolgt durch die personalbearbeitende DSt. Diese kann natürlich auch das BAPersBw sein.

Autor RockyZ800
 - 10. Juli 2017, 19:18:49
BAPersBW pflegt die Prämie ein und das BVA winkt durch, so läuft das praktisch. Bevor das BVA in SAP nicht auf speichern drückt, fließt auch keine Prämie. Also am Besten beim BVA anrufen.
Autor KillBurn93
 - 10. Juli 2017, 11:56:11
@Ralf
Glaube damit ist der aktuelle Sachstand der Bearbeitung gemeint. Das bringt dann halt nur nichts beim BwDLZ
Autor Ralf
 - 10. Juli 2017, 11:48:46
Zitatwie das genau aussieht?
Was genau meinst du mit "das"? Das BVA bezahlt, wenn es per Bescheid angewiesen wurde und der geht dir auch zu. Ich bin mir da nicht sicher, ob du die richtige Frage hier gestellt hast zu dem, was du genau wissen willst.
Autor Lorenzo
 - 10. Juli 2017, 11:02:40
Zitat von: KlausP am 10. Juli 2017, 09:52:42
Da kann man anrufen, die BwDLZ haben nur mit der Zahlung rein gar nichts zu tun sonder die Stelle, die Ihre Dienstbezüge zahlt. Deren Telefonnummer steht auf der Abrechnung.

Alles klar, vielen Dank!  :) ;)
Autor KillBurn93
 - 10. Juli 2017, 09:52:50
Das ist eine Sache von BaPers und BVA.
Die einen verlängern Ihre Dienstzeit und die anderen Zahlen aus.
Autor KlausP
 - 10. Juli 2017, 09:52:42
Da kann man anrufen, die BwDLZ haben nur mit der Zahlung rein gar nichts zu tun sonder die Stelle, die Ihre Dienstbezüge zahlt. Deren Telefonnummer steht auf der Abrechnung.
Autor Lorenzo
 - 10. Juli 2017, 09:49:05
Kann man denn im BWDLZ oder so anrufen und da mal nachfragen, wie das genau aussieht? Wenn ja, hat da wer die Kontaktdaten?
Autor Ralf
 - 06. Juli 2017, 14:22:15
Lies doch einfach den §43b  ::)
Autor vrael
 - 06. Juli 2017, 12:16:04
Also mir wurde im KC mitgeteilt, dass man den ersten Teil der Verpflichtungsprämie mit der Ernennung zum SAZ erhält. Und den zweiten Teil mit bestehen der Feldwebelprüfung.

Kann natürlich auch variieren.
Autor Aragorn01
 - 06. Juli 2017, 11:32:25
Danke, werde mir den § im BBESG mal durchlesen...
Autor Ralf
 - 06. Juli 2017, 07:43:55
§43b BBesG.
Grob gesagt: Wenn die Verwendung eine Mangelverwendung ist und dieses in der entsprechenden Zentralen Dienstvorschrift aufgeführt ist.
Autor Aragorn01
 - 06. Juli 2017, 07:26:14
Ich schließe mich der Frage an und habe eine weiter ;) unter welcher Voraussetzung wird die Verpflichtungsprämie gezahlt?