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Zusammenfassung

Autor marine-enzo
 - 14. Juli 2017, 08:18:02
ZitatKrampe, Thomas: "Staatsbeamte in Flecktarn - Zum Soldatenstatus in der zivilen Wehrverwaltung im Militäreinsatz" in A. Seiffert et al. (Hrsg.), "Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan", doi 10.1007/978-3-531-93400-6_10, VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2012

- SUPER! Vielen Dank!


Edit:
Zitat kenntlich gemacht
Autor Bonos
 - 13. Juli 2017, 16:34:23
Zwar nicht direkt eine Antwort auf die Eingangsfrage, aber vielleicht trotzdem von Interesse in Bezug auf den Einsatz ziviler Kräfte im Soldatenstatus, ist folgender Beitrag aus einem Sammelband:

Krampe, Thomas: "Staatsbeamte in Flecktarn - Zum Soldatenstatus in der zivilen Wehrverwaltung im Militäreinsatz" in A. Seiffert et al. (Hrsg.), "Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan", doi 10.1007/978-3-531-93400-6_10, VS Verlag für Sozialwissenschaften | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH 2012
Autor marine-enzo
 - 06. Juli 2017, 07:21:02
Hallo Papierberg,

vielen Dank für die aussagekräftige Antwort. Diese hat mir rundum weitergeholfen!
Autor Papierberg
 - 30. Juni 2017, 17:52:21
Zu 1.: Grundsätzlich gibt es für Zivilpersonal keinen Zwang zur Teilnahme an einer Besonderen Auslandsverwendung im Soldatenstatus, gleichwohl wird die Bereitschaft hierzu - insbesondere von Führungskräften - grundsätzlich erwartet. Im Regelfall dauert eine solche Verwendung in einem Einsatzkontingent 4-6 Monate, Einsatzzeiten können gelegentlich innerhalb eines Kontingentzeitraumes auf 2 Personen aufgeteilt werden. Manche Einsätze ziehen auch nur Einzelabstellungen von wenigen Personen nach sich, was zu Abweichungen gegenüber den üblichen Modalitäten führen kann. Die Antwort lautet demnach: So häufig Sie sich für einen Auslandseinsatz auf freiwilliger Basis und mit Zustimmung Ihrer Vorgesetzten einplanen lassen.


Zu 2.: Es bestehen auch eine Reihe weiterer Verwendungsmöglichkeiten bei Dienststellen der Bundeswehr im Ausland, im Attacheedienst beim Auswärtigen Amt, bei der NATO und anderen Organisationen usw.


Zu 3.: Die Laufbahnausbildung bzw. den Vorbereitungsdienst leisten Sie im Rahmen eines Beamtenverhältnisses und werden dementsprechend auch besoldet.


Zu 4.: Das Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit wird nach Maßgabe von § 28 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe berücksichtigt.


Zu 5.: Ihr Dienstgrad als Reservist ändert sich grundsätzlich nicht, sofern keine Beorderung auf einen anderen Dienstposten erfolgt. Hierfür können die Voraussetzungen aufgrund Ihrer beruflichen Qualifikation geprüft werden, üblicherweise wird Zivilpersonal der Bundeswehr meines Wissens nach im Frieden jedoch nicht auf Beorderungsdienstposten für Reservisten eingeplant. Für die Dauer einer Auslandsverwendung im Soldatenstatus werden Sie im Dienstgrad entsprechend der Vorgabe des Einsatzdienstpostens herangezogen. Diese orientiert sich hinsichtlich fachlicher und statusrechtlicher Voraussetzungen im Regelfall an der jewiligen Dotierungshöhe des zivilen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses.
Autor marine-enzo
 - 30. Juni 2017, 11:53:26
Hallo,

ich habe studiert (Master/Dipl.Ing.) und 10 Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet ,,Luft". Da ich ein paar Fragen bzgl. einer Karriere im höheren Dienst in der Wehrtechnik habe, bitte ich um Hilfe:

1.) Wie häufig kommen besondere Auslandseinsätze im Soldatenstatus vor wie hoch ist für gewöhnlich die Dauer?

2.) Gibt es außer Reston/USA noch weitere Dienststellen im Ausland (z.B. Frankreich) für Beamte des höheren Technischen Dienstes?

3.) wird die Zeit des Referendariats  (18 Monate) auf die Besoldungsstufe angerechnet?

4.) Zur Besoldung: wird meine SaZ 4, Dienstzeit auf die Besoldungsstufen angerechnet?

5.) Allgemein: Ich bin durch meinen damaligen Wehrdienst in der Unteroffiziersriege (A6) und aktuell in einer RSU-Kompanie, ändert sich dort mein Status (auf A13), oder bleibt das davon unberührt?

Vielen Dank!