Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 08. Juli 2017, 12:15:50
Das ist nämlich genau der Unterschied zu dem Forderungsnachweis bei Vergütung für mehr geleisteten Dienst (jedenfalls für die Zeit vor der SAZV). Der war durch den Soldaten auszufüllen und durch den Disziplinarvorgesetzten zu bestätigen.
Autor LwPersFw
 - 08. Juli 2017, 12:05:11
Zitat von: KlausP am 08. Juli 2017, 11:00:50
Dienstplan, Teilnehmerlisten und Ähnliches.

Genau so ist es...

Denn dies sind die sog. "begründenden Unterlagen", die die Einheit 5 (!) Jahre revisionssicher aufbewahren muss.
z.B. zur Vorlage bei Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

Und aus eigenem Erleben weiß ich... diesen Prüfern braucht man nicht mit irgendwelchen "Truppenlösungen" kommen...schon gar nicht, wenn es um Geld geht.

Und nochmal zum Formblatt DzuZ...

Auf der Rückseite steht nicht "Aufgestellt durch Soldat"...
...sondern "Aufgestellt durch Einheit/Dienststelle"...
Autor KlausP
 - 08. Juli 2017, 11:00:50
Dienstplan, Teilnehmerlisten und Ähnliches.
Autor Gast aus Niedersaxn
 - 08. Juli 2017, 10:43:35
Zitat von: LwPersFw am 08. Juli 2017, 09:36:46

Es geht um den feinen Unterschied "Beantragung" zu "Mitwirkung".

Wenn der Chef dies so regelt... spricht ja Nichts dagegen...

Es darf nur nicht passieren... das ein Soldat die Zulage nicht bekommt... nur weil er den Beleg nicht ausfüllt..
Auf welcher Grundlage erfolgt denn die Berechnung, wenn eine Mitwirkung des Soldaten unterbleibt?
Autor LwPersFw
 - 08. Juli 2017, 09:36:46
Zitat von: FoxtrotUniform am 08. Juli 2017, 09:00:52
Also während meiner Verwendungen in Verbänden hatten die Soldaten ihre Dienstzeiten in die Anträge einzutragen und ein Offizier hat diese dann anschließend sachlich richtig gezeichnet.
Entspricht das nicht mehr dem gängigen(!) Verfahren?

Es geht um den feinen Unterschied "Beantragung" zu "Mitwirkung".

Wenn der Chef dies so regelt... spricht ja Nichts dagegen...

Es darf nur nicht passieren... das ein Soldat die Zulage nicht bekommt... nur weil er den Beleg nicht ausfüllt...

Wie gesagt... es ist nicht seine Aufgabe !
Das erkennt man klar aus den Formulierungen im Formular für die Zahlung der Zulage.

Und auch daran...das ALLE Stellen- u. Erschwerniszulagen "von Amts wegen" zu zahlen sind, wenn der Anspruch erfüllt ist.

Die Verantwortung für die Zahlung / Aberkennung liegt ALLEIN beim zuständigen Vorgesetzten.

Der Soldat hat max. eine Mitwirkungspflicht. Mehr nicht.
Autor KlausP
 - 08. Juli 2017, 09:12:02
Das wurde und wird in vielen Einheiten so oder so ähnlich gemacht, richtig war es trotzdem nicht. Zweckmäßig finde ich es trotzdem, besonders dann, wenn es nur Einzelfälle betrifft.
Autor FoxtrotUniform
 - 08. Juli 2017, 09:00:52
Also während meiner Verwendungen in Verbänden hatten die Soldaten ihre Dienstzeiten in die Anträge einzutragen und ein Offizier hat diese dann anschließend sachlich richtig gezeichnet.
Entspricht das nicht mehr dem gängigen(!) Verfahren?
Autor LwPersFw
 - 07. Juli 2017, 23:51:46
https://www.gesetze-im-internet.de/ezulv_1976/__3.html

Die EZul ist von Amts wegen zu gewähren.
D.h. es bedarf keines Antrages des Soldaten.
Steht diese zu ... muss sie gezahlt werden.
Autor Nighthunter
 - 07. Juli 2017, 21:30:40
Hallo zusammen,

Teile unseres Zuges waren eine Woche draussen zwecks Feindkommando. Sie hatten Dienstzeiten MO-MI 07:00-23:30, DO 07:00-00:00, FR 07:00-12:00.
Frage: Bekommen Sie hierfür DUZ?

Grüsse