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Autor F_K
 - 11. Juli 2017, 15:09:00
Für die Einrichtung eines DPäK (oder wie das jetzt immer genannt wird), müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen - immerhin verzichtet damit der Dienstherr ja quasi auf die "Dienstleistung" des Soldaten (zumindest auf die, für die der Soldat ausgebildet worden ist).
Autor ulli76
 - 11. Juli 2017, 15:04:28
Der behandelnde Arzt genehmigt keine heimatnahe Verwendung.
Und ja- für die Versetzung an sich ist der Personalführer zuständig. Wenn es um medizinische Belange geht, entscheidet er nach Beratung durch den beratenden Arzt.
Autor Yeager
 - 11. Juli 2017, 10:08:18
Vielen Dank für die Antwort

Also verstehe ich das richtig, dass wenn der Soldat eine heimatnahe Verwendung bekommt (durch beratenden Arzt genehmigt) es allein im Ermessen des Personalführers liegt (auf Antrag und in Absprache mit dem Soldaten) wohin er den Soldaten versetzt?
Autor ulli76
 - 11. Juli 2017, 09:23:44
Das hängt von den Gründen für die Versetzung ab. Die sollten dann im Versetzungsantrag genau dargelegt werden, damit der Personalführer dienstliche Interessen und private Härten des Soldaten abwägen kann.

Da können auch durchaus kuriose Konstellationen bei raus kommen. Z.B. Einsatzführungsfeldwebel der Luftwaffe. Dessen Einheit wird 1 Jahre vor dessen DZE aufgelöst. Soldat würde das Jahr gerne heimatnah abdienen, es gibt aber keinerlei Dienstposten, der zur Verwendung passt. Also entschließt man sich im gegenseitigen Einverständnis, den Soldaten im Vorzimmer des Truppenarztes des heimatnah gelegenen BWKs einzusetzen. Das Ganze war ein voller Erfolg.
Autor Yeager
 - 11. Juli 2017, 08:21:58
Hallo liebe Mitglieder

Ich bin auf der Suche nach den Kriterien für den Begriff "Heimatnahe Verwendung" . Kann mir jemand helfen und mir Hinweise geben ob und wenn wo ich entsprechende Hinweise finde? Was bedeutet heimatnahe Verwendung? Vielleicht mache ich die Frage an einem Beispiel fest: Ein Soldat wird begründet heimatnah versetzt. In seinem Umkreis von 150 km befindet sich keine Liegenschaft die auch nur annähernd seiner AVR entspricht. (gibt es mittlerweile in Deutschland...) Im direkten Umfeld gibt es eine Liegenschaften die 10 km entfernt liegt und eine weitere Liegenschaft die 50 km entfernt ist. Beide Liegenschaften müssen einen entsprechenden Arbeitsplatz über einen Sonderdienstposten einrichten und haben grundsätzlich keine Verwendung für den Soldaten. Welche Liegenschaft ist vom Personalführer aus zu wählen? Kann BAPersBw jede Dienststelle anweisen den Soldaten auf zu nehmen?  Gibt es dazu Ausführungsbestimmungen oder ähnliches?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

;)