Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Getulio
 - 14. Juli 2017, 16:31:27
Die Antwort ist im Ergebnis ja, man kann aus dem Dienstverhältnis entfernt werden, natürlich auch nach dem 4. Dienstjahr, durch ein Truppendienstgericht. Ob Ihnen das blüht? Glaskugel ist defekt, aber ausgeschlossen ist es jedenfalls nicht.
Autor justice005
 - 14. Juli 2017, 16:19:05
Bei wiederholten Straftaten kommt durchaus eine Entfernung aus dem Dienst in Betracht. Man müsste aber mehr Informationen haben.

Es wird von beförderungssperre geredet, was heißt das? Gab es etwa schonmal ein gerichtliches Disziplinarverfahren? Wann war das?
Autor KlausP
 - 14. Juli 2017, 13:09:10
Ich versteh das immer nicht. Jeder Soldat wird (meist mehrfach) darüber belehrt, welche Konsequenzen der Konsum von Btm im und außer Dienst hat und trotzdem wird da munter weiter gemacht. Selbst eine gerichtliche (!) Disziplinarmaßnahme (Beförderungsverbot) hat hier nicht gefruchtet. Schade eigentlich, dass er bereits im 5. Dienstjahr ist, sonst wäre er schon nach § 55(5) SG draußen.
Autor ulli76
 - 14. Juli 2017, 12:59:52
Such dir schon einmal einen neuen Job. Die Bundeswehr wird dich entlassen.
Autor F_K
 - 14. Juli 2017, 12:21:20
Bei 12 Monaten Haftstrafe haben wir ja eine Entlassung aufgrund Gesetzeskraft.

Das Truppendienstgericht wird hier sicher darauf abstellen, dass nunmehr wiederholt deutlicher Ungehorsam gezeigt wurde und der Soldat trotz erheblicher Disziplinarmaßnahme weiter Ungehorsam bleibt.

Da wird man schon aus Gründen der Generalprävention eine Entlassung anstreben.

Entschieden wird es natürlich vom zuständigen Truppendienstgericht.
Autor KlausP
 - 14. Juli 2017, 12:17:11
Dann rechnen Sie schon mal mit Ihrer Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Gut gemacht! Ein notorischer Kiffer bei der Bw weniger.
Autor dunstig
 - 14. Juli 2017, 11:51:27
Da würde mich jede andere Maßnahme als eine Entlassung schwer wundern.
Autor Maliboo
 - 14. Juli 2017, 11:50:18
Und wenn es zB 6 Monate auf Bewehrung ist? und man schon vorbestraft ist wegen Cannabis Konsum in der Freizeit (Beförderungssperre bekommen) und man wurde dann wieder von der Polizei erwischt mit einer nicht geringen menge? und man ist im 5.Dienstjahr?
Autor KlausP
 - 14. Juli 2017, 08:13:14
Nicht "mehr als ein Jahr auf Bewährung" sondern mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe. Deren Vollzug kann dann auch zur Bewährung ausgesetzt sein. Man kann auch entlassen werden, wenn das Truppendienstgericht im disziplinargerichtlichen Verfahren auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkennt.
Autor CIRK
 - 14. Juli 2017, 08:03:05
Zitat von: Malibuh am 14. Juli 2017, 00:51:32
Ist es möglich nach zB 5 Dienstjahren entlassen zu werden.
Natürlich ist dies möglich, kommt immer auf die Art des Dienstvergehens an.
Autor F_K
 - 14. Juli 2017, 07:09:48
Ein Soldat hat keinen Arbeitsvertrag - er wird nicht gekündigt, sondern ggf. entlassen.

Einfach mal das Soldatengesetz lesen.
Autor Malibuh
 - 14. Juli 2017, 00:51:32
Mahlzeit oder moinsen,
Ist es möglich nach zB 5 Dienstjahren entlassen zu werden. Und wenn ja habt Ihr Beispiele.
Klar, wenn ich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr bekomm oder Dienunfähig aber sonst ? Ist man
Unkündbar oder geht das auch unter einem Jahr auf Bewährung?