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Zusammenfassung

Autor BSG1966
 - 21. Juli 2017, 07:48:51
WENN die Wunde dicht ist. Es gibt nicht so wenige Fälle, in denen das mit Wundheilungsstörung etc. noch wesentlich komplexer und langwieriger wird, hab da schon bissl was sehen dürfen.
Autor ulli76
 - 18. Juli 2017, 18:36:02
Von der fachlichen Seite: Bei dieser OP ist der zeitliche Abstand von 6 Monaten nicht das Problem. Wenn die Wunde dicht ist, ist der Bewerber wieder tauglich.
ABER: Bis es zu ist, kann es mehrere Monate dauern und somit wird das mit dem Dienstantritt zum 1.8. nichts.
Autor F_K
 - 18. Juli 2017, 13:24:10
Halten wir fest:

- sowohl nach der OP, als auch mit dieser Erkrankung ist der TE untauglich.

- Selbst wenn er den Dienst am 1. 8. antritt, wird er NICHT eingestellt werden.

- Die Heilung / das Ausheilen der Wunde, kann, je nach Methode, durchaus auch Monate (!) dauern.

Der TE sollte daher:

- seinen Meldepflichten umgehend nachkommen (mit Post OP Bericht)
- sich darum kümmern, ein /  zwei (?) Quartale später seinen Dienst anzutreten.
Autor KillBurn93
 - 18. Juli 2017, 13:00:43
Mir geht es nur darum das der TE bei seiner Einstellung sich mit seiner Unterschrift dazu verpflichtet hat das KC zu informieren und nicht die Einheit. Und ich denke Mal das die solche Sachen auch lieber auf dem Dienstweg vom KC erfahren möchten als wenn der noch nicht eingestellte Bewerber sich da meldet ^^
Autor KlausP
 - 18. Juli 2017, 11:38:23
Mich erstaunt immer wieder, wie wenig das, worüber Bewerber (aber auch Soldaten) schriftlich belehrt wurden und/oder worüber sie Merkblätter erhalten haben, ernst genommen wird.

ZitatDie zukünftige Einheit hat mit der Sache nichts zu tun

Im Prinzip haben Sie recht, aber beim Dienstantritt 01.08. sind die Unterlagen mit ziemlicher Sicherheit schon verschickt worden. Aber dann stellt das KC diese Informationen an die Rekruteneinheit durch (sollte es zumindest).
Autor KillBurn93
 - 18. Juli 2017, 11:26:40
Die zukünftige Einheit hat mit der Sache nichts zu tun. Das Karrierecenter muss umgehend bei Änderungen der Gesundheit informiert werden. Das schafft man auch in 96 Stunden.
Spätestens wenn sich die Wunde auf Grund von Bewegung, Schweiß o.ä entzündet oder aufgeht sind sie geliefert. Und werden länger als 3 Monate ohne Geld da stehen.

Aus diesem Grund Karriecenter informieren, erfahren ob bzw. ab wann man wieder tauglich ist und es akzeptieren.
Autor Dainese0407
 - 18. Juli 2017, 10:14:18
Zitat von: KlausP am 18. Juli 2017, 06:44:41
Das fällt Ihnen ja recht früh ein.  ::)

Dieser Kommentar hilft ihm ungemein!!


Es weiss doch niemand, wann die Diagnose gestellt wurde! Erfahrungsgemäß, kann so etwas binnen 96 Stunden diagnostiziert und dann operiert werden.
Eine Sinus pilonidalis OP kann u.U. allerdings auch wesentlich länger, als bis zum 01.08.17, bis zur Heilung benötigen. Stichwort: Offene Wundheilung.

Ruf das KC/die zukünftige Einheit an und sag was passierte!
Autor KlausP
 - 18. Juli 2017, 06:44:41
Das fällt Ihnen ja recht früh ein.  ::)
Autor Ralf
 - 18. Juli 2017, 05:21:03
I.d.R. ist man 6 Monate nach einer OP nicht verwendungsfähig.
Autor KillBurn93
 - 17. Juli 2017, 23:21:35
Sie wissen das Sie jede Operation oder langwierige Krankheit dem Karrierecenter melden müssen?
Sie haben im Karrierecenter dafür unterschrieben alles Änderungen der Gesundheit mitzuteilen. Sollten Sie versuchen die Operation zu Verschweigen und drastisch gesagt einen Einstellungsbetrug begehen wird das spätestens bei der erneuten Untersuchung in der Einheit auffallen und Sie waren die längste Zeit Soldat.
Autor Tobi1998
 - 17. Juli 2017, 22:53:28
Hallo ich wende mich an euch weil ich unbedingt Unterstützung benötige.
Kurz und knapp... Ich beginne am 1.8.2017 meinen FWD für 23 Monate,nun folgendes Problem ich werde am 18.07.17 wegen eines Sinus Pilonidalis Operiert. Die wichtigeste Frage ist ob ich wenn ich mich bis zum 1.7 fit fühle aber die Wunde nicht ganz verheilt ist trotzdem meinen Dienst antreten kann.
Wenn nicht stehe uch nähmlich erstmal komplett ohne geld da und das Mindestens 3 Monate.

Vielen dank für eucre antwort!