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Zitat von: KillBurn93 am 19. Juli 2017, 11:03:45Zitat von: HerrZog am 19. Juli 2017, 09:50:06Ich weiß ja nicht wer Ihnen das erzählt hat aber in meinem Quartal 04/2015 durften Rekruten die im Dienst mit dem Handy erwischt wurden mit Helm und Schießbuch beim Gruppenführer zur amtlichen Sprengung antreten.
Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet... zumindest wird dafür Zeit bereitgestellt.
Zitat
Das sehen die Vorschriften für die militärische Sicherheit anders. In Kasernen in denen Fotografier- und Filmverbot besteht ist bereits das unerlaubte Einbringen eines Mobiltelefons mit Kamera ein Dienstvergehen.
Zitat von: HerrZog am 19. Juli 2017, 09:50:06Ich weiß ja nicht wer Ihnen das erzählt hat aber in meinem Quartal 04/2015 durften Rekruten die im Dienst mit dem Handy erwischt wurden mit Helm und Schießbuch beim Gruppenführer zur amtlichen Sprengung antreten.
Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet... zumindest wird dafür Zeit bereitgestellt.
Zitat von: HerrZog am 19. Juli 2017, 09:50:06
Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet
Zitat"Gute" Fotos sind nunmal auch Werbung für neue, junge Kameraden
Zitat von: KlausP am 19. Juli 2017, 08:47:44Zitat... Das ist mittlerweile nur in der AGa & Dpa relevant...
Selten solchen Unsinn gelesen. Die Belehrungen in der GA gelten selbstverständlich nicht nur für diese beiden Ausbildungsabschnitte sondern für die gesamte Dienstzeit. Sonst müsste man sich ja später auch nicht meh an das Verbot des Btm-Konsums halten. Wenn "Andere" sich nicht daran halten und damit ein Dienstvergehen in Kauf nehmen muss man das denen ja nicht nachmachen. Fragen Sie mal Ihren S2, was der davon hält.
Zitat... Das ist mittlerweile nur in der AGa & Dpa relevant...
Zitat von: KillBurn93 am 19. Juli 2017, 02:00:30Das ist mittlerweile nur in der AGa & Dpa relevant. Danach nutzt heutzutage so gut wie jeder das Handy im Dienst. Selbst ein verbot vom Vorgesetzten würde da mittlerweile nicht viel bringen und wäre meiner Meinung nach auch nicht wirklich sinnvoll. Das damit aber trotzdem zB solch ein Foto wie das von mir nicht gepostet werden sollte ist mir jetzt schon auch klar.
Seit wann ist die private Nutzung des Handys im Dienst gestattet? Wenn ja müsste da etwas an mir vorbei gegangen sein.
Im Dienst gehört das Handy in den Spind und Ende des Themas...
Das es von anderen Kameraden und Kameradinnen für Instagram, Facebook etc. anders gehandhabt wird ist dabei irrelevant. Anders sieht es dabei aus wenn diese Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Entstehen z.b bei den Rekruten.