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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 19. Juli 2017, 13:50:43
Hier ging es um ein Selfie in Uniform, im Dienst, mit Waffe. Alle Antwortgeber, die eine Veröffentlichung in den sozialen Medien für keine gute Idee halten (und auf entsprechende Verbote hinweisen) waren eine Hilfe für den Fragesteller.
Autor HerrZog
 - 19. Juli 2017, 12:46:24
Zitat von: KillBurn93 am 19. Juli 2017, 11:03:45
Zitat von: HerrZog am 19. Juli 2017, 09:50:06
Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet... zumindest wird dafür Zeit bereitgestellt.
Ich weiß ja nicht wer Ihnen das erzählt hat aber in meinem Quartal 04/2015 durften Rekruten die im Dienst mit dem Handy erwischt wurden mit Helm und Schießbuch beim Gruppenführer zur amtlichen Sprengung antreten.

Nun, es soll wohl noch GA-Einheiten geben, wo ordentlich Grundausbildung durchgeführt wird. Das war bei Ihnen wohl der Fall. Das was ich geschrieben habe, habe ich mir aber nicht aus den Fingern gesaugt. Es gibt auch Liegenschaften, da dürfen Rekruten die Kaserne in Uniform verlassen...

@Andi: Gegen das generelle Film- und Fotografierverbot innerhalb militärischer Liegenschaften hab ich ja nichts gesagt. Das ist soweit auch gut und richtig. Ein Selfie von sich selbst in Uniform gehört aber meiner Meinung nach nicht bestraft - das macht keinen Sinn.
Autor PzGren5212
 - 19. Juli 2017, 11:41:31
Zitat

Das sehen die Vorschriften für die militärische Sicherheit anders. In Kasernen in denen Fotografier- und Filmverbot besteht ist bereits das unerlaubte Einbringen eines Mobiltelefons mit Kamera ein Dienstvergehen.


Gibt es heute eigentlich noch Handys ohne Kamera?! Mir fällt spontan kein aktuelleres Modell der letzten 3Jahre ein...zumindest nicht bei den größten Herstellern...


Gesendet von iPhone mit Tapatalk


Edit: Zitat kenntlich gemacht!
Autor KillBurn93
 - 19. Juli 2017, 11:03:45
Zitat von: HerrZog am 19. Juli 2017, 09:50:06
Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet... zumindest wird dafür Zeit bereitgestellt.
Ich weiß ja nicht wer Ihnen das erzählt hat aber in meinem Quartal 04/2015 durften Rekruten die im Dienst mit dem Handy erwischt wurden mit Helm und Schießbuch beim Gruppenführer zur amtlichen Sprengung antreten.
Autor Andi
 - 19. Juli 2017, 10:08:43
Zitat von: HerrZog am 19. Juli 2017, 09:50:06
Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet

Das sehen die Vorschriften für die militärische Sicherheit anders. In Kasernen in denen Fotografier- und Filmverbot besteht ist bereits das unerlaubte Einbringen eines Mobiltelefons mit Kamera ein Dienstvergehen. Das dies nicht bei jedem geahndet wird ist keine Entschuldigung für irgendwas und auch kein Freifahrtsschein, denn in einem Szenario, wie hier beschrieben ist innerhalb eines Disziplinarverfahrens natürlich auch dies zu prüfen. Und selbst wenn dabei kein schwerwiegendes Dienstvergehen festgestellt wird ist der Datenträger auf dem Bilder befindlich sind die im MSB mit Fotografierverbot aufgenommen werden nach UZwGBw zu beschlagnahmen und zu vernichten. Soll heißen: Ohne Schadensersatz Handy weg.

Gruß Andi
Autor F_K
 - 19. Juli 2017, 09:59:29
Zitat"Gute" Fotos sind nunmal auch Werbung für neue, junge Kameraden

"Dafür" gibt es aber "Profis", die einen entsprechenden Auftrag haben.

Alle anderen haben BEFEHLE bezüglich Fotografierverbot und anderen Sachverhalten.
Autor HerrZog
 - 19. Juli 2017, 09:50:06
Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet... zumindest wird dafür Zeit bereitgestellt.
Und absolut jeder nutzt sein Handy im Dienst... also kommt mal alle ein bisschen runter.
Ich weiß, gerade wenn man erst Soldat wird/geworden ist, ist das ganze Soldatensein mit Waffen und so ziemlich cool. Dennoch achte darauf, wovon du Bilder machst und WAS du postest.
Alle anderen hier brauchen nicht so hochtrabend sein. Soziale Medien sind nunmal fester Bestandteil der heutigen Gesellschaft. Da kann es noch so viele Vorschriften und Unterrichte geben.
"Gute" Fotos sind nunmal auch Werbung für neue, junge Kameraden
Autor Verteidiger
 - 19. Juli 2017, 09:41:09
Zitat von: KlausP am 19. Juli 2017, 08:47:44
Zitat... Das ist mittlerweile nur in der AGa & Dpa relevant...

Selten solchen Unsinn gelesen. Die Belehrungen in der GA gelten selbstverständlich nicht nur für diese beiden Ausbildungsabschnitte sondern für die gesamte Dienstzeit. Sonst müsste man sich ja später auch nicht meh an das Verbot des Btm-Konsums halten. Wenn "Andere" sich nicht daran halten und damit ein Dienstvergehen in Kauf nehmen muss man das denen ja nicht nachmachen. Fragen Sie mal Ihren S2, was der davon hält.

Es ist einfach praktisch einfach nicht durchführbar. Z.b. in Stabseinheiten wo nicht immer alle am gleichen Ort sind und man jemanden anrufen muss. Oder jemand der ein Auto bewegen muss und nicht das uraltnavi des BW-Fuhrparks nehmen möchte.
Nicht desto trotz sind Fotos verboten. Darauf wird man auch lang und breit hin gewiesen.
Autor KlausP
 - 19. Juli 2017, 08:47:44
Zitat... Das ist mittlerweile nur in der AGa & Dpa relevant...

Selten solchen Unsinn gelesen. Die Belehrungen in der GA gelten selbstverständlich nicht nur für diese beiden Ausbildungsabschnitte sondern für die gesamte Dienstzeit. Sonst müsste man sich ja später auch nicht meh an das Verbot des Btm-Konsums halten. Wenn "Andere" sich nicht daran halten und damit ein Dienstvergehen in Kauf nehmen muss man das denen ja nicht nachmachen. Fragen Sie mal Ihren S2, was der davon hält.
Autor Tommie
 - 19. Juli 2017, 08:19:07
Nicht nur die "Personaler" so einiger Firmen sind am googeln, sondern natürlich auch der MAD bei Sicherheitsüberprüfungen! Und wer da, möglichst noch öffentlich, ein Foto von sich mit einer Kriegswaffe in der Hand gepostet hat, der liegt natürlich ganz weit vorne auf der "Minus-Kumpel-Liste" ;) !
Autor T.Z.
 - 19. Juli 2017, 08:12:24
Wie hatte Obama mal gesagt (sinngemäß):

"Würde es die ganzen Fotos aus meiner College-Zeit online geben, wäre ich nie Präsident geworden."

Ich denke, man sollte durchaus darüber nachdenken, ob es sinnig ist, Facebook und Co inflationär zu nutzen ... und sollte dabei auch an die ferne Zukunft denken. Ich arbeite im Personalbereich und weiß, dass viele Personaler ihre Bewerber googeln. Ok, jetzt ist der Threadersteller Soldat, aber irgendwann will er sich vielleicht mal bei einer Bank oder einem Konzern bewerben, und dann können selbst zehn Jahre alte Fotos, auf denen man "cool" mit Waffe posiert oder besoffen in der Ecke liegt, zum Problem werden.

Dies mal ganz davon ab, dass das Posten von Fotos aus dem Dienst eh untersagt ist ...
Autor Carpenter
 - 19. Juli 2017, 08:11:58
Zitat von: KillBurn93 am 19. Juli 2017, 02:00:30
Seit wann ist die private Nutzung des Handys im Dienst gestattet? Wenn ja müsste da etwas an mir vorbei gegangen sein.
Im Dienst gehört das Handy in den Spind und Ende des Themas...
Das es von anderen Kameraden und Kameradinnen für Instagram, Facebook etc. anders gehandhabt wird ist dabei irrelevant. Anders sieht es dabei aus wenn diese Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Entstehen z.b bei den Rekruten.
Das ist mittlerweile nur in der AGa & Dpa relevant. Danach nutzt heutzutage so gut wie jeder das Handy im Dienst. Selbst ein verbot vom Vorgesetzten würde da mittlerweile nicht viel bringen und wäre meiner Meinung nach auch nicht wirklich sinnvoll. Das damit aber trotzdem zB solch ein Foto wie das von mir nicht gepostet werden sollte ist mir jetzt schon auch klar.
Autor KillBurn93
 - 19. Juli 2017, 07:48:23
Ach ist doch traumhaft auf der Soldaten/Feindes/etc liste der lokalen Antifa am Heimatort mit aktuellen Foto und einigen persönlichen Abgaben zu stehen.  ::)
Autor T.Z.
 - 19. Juli 2017, 07:04:38
Zu meiner Zeit gab es so eine Broschüre "Umgang mit sozialen Medien" (oder so). Vielleicht mal beim S6 nachfragen ... da stand alles Wichtige leicht verständlich drin.

Ich persönlich kann auch nur zu einem zurückhaltenden Umgang mit Facebook und Co. raten.
Autor OStGefr FKB
 - 19. Juli 2017, 06:41:07
Ich verstehe nicht, wie solche Fragen überhaupt im raum stehen können.
Man unterzeichnet doch so einige Belehrungen. Des weiteren wird das von dem KpChef, ZgFhr, TeFhr usw eingeimpft.