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Autor Papierberg
 - 20. Juli 2017, 21:26:17
14 Monate? Reine Wartezeit nach Antragstellung?

Es kommt leider immer mal wieder zu (auch längeren) Verzögerungen bei der Bewilligung, Festsetzung und Auszahlung von Leistungen - und die Ursache hierfür liegt regelmäßig nicht im gesunden Büroschlaf des Abrechnungspersonals. Aber bei 14 Monaten wäre die Grenze des Hinnehmbaren doch bei weitem überschritten (§ 1 Abs. 2 WBO, § 23 WBO i.V.m. § 75 VwGO). 
Autor Jim Knopf
 - 20. Juli 2017, 09:57:44
Ja ok, bei meine Trennungsgeld hat es auch 14 Monate gedauert bis es doch bewilligt wurde. Deshalb wollte ich nur nochmal zur Sicherheit nachfragen
Autor Papierberg
 - 19. Juli 2017, 19:46:23
Die Gewährung einer Reisebeihilfe macht abfindungstechnisch auch nicht wirklich Sinn, wenn andererseits eine Abfindung für das Zurücklegen der Strecke zwischen Wohn- und Dienstort gewährt wird.
Autor BulleMölders
 - 19. Juli 2017, 15:11:32
Beantragen kann man es schon, es wird nur nichts dabei rum kommen, außer vertane Zeit.
Autor LwPersFw
 - 19. Juli 2017, 14:11:54
Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung - TGV)

§ 5 Reisebeihilfe für Heimfahrten

(1) Ein Berechtigter nach § 3 erhält....


Also ... nein

Autor Jim Knopf
 - 19. Juli 2017, 12:51:09
Hallo zusammen, habe nur eine kurze Frage kann ich Reisebeihilfe beantragen wenn ich TG Empänger nach $6 bin oder geht das nur wenn man TG §3 hat?
Bin verheiratet und habe 1 Kind.

Danke, für eine kurze knappe Antwort.