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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: dunstig am 19. Juli 2017, 14:40:17ZitatIch selber bin ja "nur Teilzeitsoldat" - aber ich "mag" längere Anfahrten auch nicht - diese sind nicht produktiv und extrem teuer, auf Jahre stellt dies eine erhebliche Belastung da.Und da im Rahmen von Stationierungskonzepten attraktive Standorte geschlossen wurden und die Bundeswehr "aus der Fläche" verschwand, während in der tiefsten Einöde kräftig investiert wurde, wird die Situation in Zukunft nicht unbedingt besser werden.
ZitatIch selber bin ja "nur Teilzeitsoldat" - aber ich "mag" längere Anfahrten auch nicht - diese sind nicht produktiv und extrem teuer, auf Jahre stellt dies eine erhebliche Belastung da.Und da im Rahmen von Stationierungskonzepten attraktive Standorte geschlossen wurden und die Bundeswehr "aus der Fläche" verschwand, während in der tiefsten Einöde kräftig investiert wurde, wird die Situation in Zukunft nicht unbedingt besser werden.
Zitat von: LwPersFw am 19. Juli 2017, 14:23:30
Und was dann ... dann passiert nicht immer, aber immer öfter, dass doch der
Chef, oder gleich die ganze Bw "böse" ist, weil der Soldat dann nicht heimatnah
versetzt wird.
Zitat von: Andi8111 am 19. Juli 2017, 09:37:38
Aber: Ja. Auch ohne TG Berechtigung können die Wege zwischen Hausstand, der unabhängig von der Anerkennung durch die BW ist, als Fahrtkosten im Rshmen der doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden. Die TrUnterkunft zählt derzeit als Zweitwohnung. Geben Sie den Begriff Doppelte Haushaltsführung bei Google ein es gibt gute Leitfaden. Wenn Sie Ersatz vom Dienstherren bekommen, ist dies in der Anlage N der Steuererklärung als steuerfreier Ersatz vom Arbeitgeber anzugeben.