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Autor Andi
 - 19. Juli 2017, 15:18:09
Die ist doch längst beantwortet. :D
Autor BulleMölders
 - 19. Juli 2017, 15:13:11
Wir sollten mal wieder zur Frage zurück kommen!
Autor KlausP
 - 19. Juli 2017, 14:51:11
Zitat von: dunstig am 19. Juli 2017, 14:40:17
ZitatIch selber bin ja "nur Teilzeitsoldat" - aber ich "mag" längere Anfahrten auch nicht - diese sind nicht produktiv und extrem teuer, auf Jahre stellt dies eine erhebliche Belastung da.
Und da im Rahmen von Stationierungskonzepten attraktive Standorte geschlossen wurden und die Bundeswehr "aus der Fläche" verschwand, während in der tiefsten Einöde kräftig investiert wurde, wird die Situation in Zukunft nicht unbedingt besser werden.

... und genau darüber kann man sich nicht früh genug Gedanken machen, auch dann, wenn es in der momentanen Situation vielleicht nicht relevant sein sollte. Damit meine ich ganz besonders die Bewerber, die erstmal irgend eine Verwendung ne in irgend einem Standort "j.w.d." (für Nicht-Preußen janz weit draußen) annehmen, nur um erstmal "drin" zu sein. Aus der Antwort des Einplaners "Ja, einen Verdetzungsantrag stellen ist möglich" wird dann "Versetzung? Gar kein Problem!" interpretiert. Wenn das dann doch nicht klappt hat der Einplaner gelogen und die Bundeswehr ist ja sowas von Sch*** zu ihren Soldaten.
Autor dunstig
 - 19. Juli 2017, 14:40:17
ZitatIch selber bin ja "nur Teilzeitsoldat" - aber ich "mag" längere Anfahrten auch nicht - diese sind nicht produktiv und extrem teuer, auf Jahre stellt dies eine erhebliche Belastung da.
Und da im Rahmen von Stationierungskonzepten attraktive Standorte geschlossen wurden und die Bundeswehr "aus der Fläche" verschwand, während in der tiefsten Einöde kräftig investiert wurde, wird die Situation in Zukunft nicht unbedingt besser werden.

Autor Andi
 - 19. Juli 2017, 14:39:08
Zitat von: LwPersFw am 19. Juli 2017, 14:23:30
Und was dann ... dann passiert nicht immer, aber immer öfter, dass doch der
Chef, oder gleich die ganze Bw "böse" ist, weil der Soldat dann nicht heimatnah
versetzt wird.

Was passiert ist, dass der Soldat diesen Versetzungswunsch dienstlich gar nicht zur Sprache bringt, sondern erst mal länger krank ist und dann irgendwann aus heiterem Himmel mit einem Krankenmeldeschein da steht auf dem ihm der Truppenarzt "kzh bis Versetzung nach [hier Wunschstandort einfügen]" steht.
In drei Jahren gleich vier mal erlebt. ;)

Und anstatt die Ärzte die so einen Unsinn zu verzapfen einem notwendigen standesrechtlichen und einem Disziplinarverfahren zu unterziehen, um zu prüfen, ob hier nicht ganz zufällig ein Gefälligkeitsgutachten vorliegt geht so etwas schlicht und einfach durch.

Gruß Andi
Autor F_K
 - 19. Juli 2017, 14:30:44
Es gibt Untersuchungen, welche "Folgen" pendeln hat (insbesondere längeres Tagespendeln).

Bisher war die Vermutung, dass die "Vorteile" (geringere Grundstückspreise, Leben im Grünen, ..) die "Nachteile" des Pendelns (Kosten, Zeit) genau aufwiegen.

Diese "Idee" haben auch die Betroffenen - Nachuntersuchungen haben dann aber immer ergeben - dass die Belastung durch die fehlende Zeit eben FALSCH  (zu niedrig) eingeschätzt wurde - diese Personen werden "unglücklich".

Ich selber bin ja "nur Teilzeitsoldat" - aber ich "mag" längere Anfahrten auch nicht - diese sind nicht produktiv und extrem teuer, auf Jahre stellt dies eine erhebliche Belastung da.
Autor LwPersFw
 - 19. Juli 2017, 14:23:30
Niemand muss sich hier die Köpfe einschlagen...  ;)

Worauf .... auch ich .... nur aufmerksam machen wollten...

@ Berater war z.B. GWDL ... wird jetzt also gut 10 Jahre dienen.

Und dies 500 km von zu Hause.

Als junger Mensch der ggf. heiraten und Familie gründen will in dieser Zeit.

Und was dann ... dann passiert nicht immer, aber immer öfter, dass doch der
Chef, oder gleich die ganze Bw "böse" ist, weil der Soldat dann nicht heimatnah
versetzt wird.

Nur dafür sollte sensibilisiert werden.

Von einem jungen Menschen Anfang Mitte 20 erwarte ich , sich selbst darüber
Gedanken zu machen.

Wie ja richtig gesagt wurde... bei dieser Frage geht es nicht um das Geld...

...sondern was bedeutet jahrelange Trennung ?
Autor IchParshippeJetzt
 - 19. Juli 2017, 10:17:26
Auch ich bin DV. Dennoch antwortet man auf eine normal und höflich gestellte Frage auch dementsprechend normal und höflich. Wenn man keinen "Bock" drauf hat, kann man die Antwort auch jemand anderem überlassen, der evtl. mehr Bock hat.

Ja der TE ist Wiedereinsteller, aber welchen früheren Status er hatte, sagte er nicht. Handelt es sich um einen ehemaligen GWDL/FWDL ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass er jemals mit dem Thema Trennungsgeld zu tun hatte.


Autor Andi
 - 19. Juli 2017, 10:09:46
Zitat von: Andi8111 am 19. Juli 2017, 09:37:38
Aber: Ja. Auch ohne TG Berechtigung können die Wege zwischen Hausstand, der unabhängig von der Anerkennung durch die BW ist, als Fahrtkosten im Rshmen der doppelte  Haushaltsführung abgesetzt werden. Die TrUnterkunft zählt derzeit als Zweitwohnung. Geben Sie den Begriff Doppelte Haushaltsführung bei Google ein es gibt gute Leitfaden. Wenn Sie Ersatz vom Dienstherren bekommen, ist dies in der Anlage N der Steuererklärung als steuerfreier Ersatz vom Arbeitgeber anzugeben.

Beim nächsten Mal einfach auf diese Antwort beschränken und alle sind glücklich.

Gruß Andi
Autor Andi8111
 - 19. Juli 2017, 09:37:38
Weil man vor allem von nem Wiedereinsteller erwarten kann, dass er weiß, wie die einfachsten Dinge laufen.

Und ich bin nicht angeblich Arzt, sondern sogar Arzt und Zahnarzt, Disziplinarvorgesetztet und Einheitsführer. Und etwa dreißig Prozent meiner Arbeitszeit gehen drauf, um solche Probleme zu lösen, die mit gesundem Menschenverstand zu lösen wären.

Ich bin davon überzeugt, dass mit ordentlicher Aufklärung und ein wenig eigenen Gedanken diese ganzen Mühen, der Ärger, die Tränen, Trennungen und enttäuschten Erwartungen vermeidbar wären.

Aber offensichtlich sind die Hinweise auf diesen Fakt unerwünscht und wir lassen die Leute weiter in ein offenes Messer rennen.

Aber: Ja. Auch ohne TG Berechtigung können die Wege zwischen Hausstand, der unabhängig von der Anerkennung durch die BW ist, als Fahrtkosten im Rshmen der doppelte  Haushaltsführung abgesetzt werden. Die TrUnterkunft zählt derzeit als Zweitwohnung. Geben Sie den Begriff Doppelte Haushaltsführung bei Google ein es gibt gute Leitfaden. Wenn Sie Ersatz vom Dienstherren bekommen, ist dies in der Anlage N der Steuererklärung als steuerfreier Ersatz vom Arbeitgeber anzugeben.
Autor IchParshippeJetzt
 - 19. Juli 2017, 09:00:55
Ich habe 2 Kinder, für die Kindergeld beziehe. Warum? Weil mir das zusteht und nicht, weil ich mir das vorher "nicht richtig überlegt habe".  Gefühlt bezieht jeder dritte Soldat Trennungsgeld! Also nochmal, wo liegt hier das Problem für Sie? Warum müssen Sie als angeblicher Arzt hier rumtrollen und den TE wegen einer normalen Frage blöd anmachen?

Das ist etwas, was ich fast dumm nennen würde.

Der Zusammenhang zu der vermeintlich psychischen Erkrankung in einem anderem Thread erschließt sich mir ebenfalls nicht.
Autor Gast aus Niedersaxn
 - 19. Juli 2017, 09:00:52
Was nützt die Kenntnis über die Rahmenbedingungen, wenn man die Auswikungen fur sich und andere nicht abschatzen/einordnen/absehen kann?
Das als fast dumm zu bezeichnen, könnte man auch rekursiv betrachten.
Autor Andi8111
 - 19. Juli 2017, 08:52:18
Ich prognostiziere den Verlauf. Mittlerweile haben wir ja sogar Fälle von psychiatrischen Erkrankungen durch das Wochendpendeln ;)

Es ist mir nur unverständlich, dass man eine Stelle am anderen Ende der Republik annimmt, ohne vorher die Rahmenbedingungen zu eruieren. Ich würde das fast dumm nennen.
Autor IchParshippeJetzt
 - 19. Juli 2017, 06:49:24
Er jammert doch gar nicht, sondern fragt lediglich, was es er absetzen oder beantragen kann bzw. was ihm zusteht. Wo ist also das Problem?
Autor Andi8111
 - 18. Juli 2017, 16:30:03
Dann aber bitte nicht jammern, denn man geht heute freiwillig zur BUNDESwehr.