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ZitatNichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
§ 29 Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes
(1) Unteroffiziere aller Laufbahnen können zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes zugelassen werden, wenn sie sich in einem Feldwebeldienstgrad befinden und an einem Auswahllehrgang erfolgreich teilgenommen haben.
(2) Nach der Zulassung führen Feldwebel den Dienstgrad Fähnrich und Hauptfeldwebel den Dienstgrad Oberfähnrich. Ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Offizieranwärterin)", ,,(Offizieranwärter)" oder ,,(OA)" führen im Schriftverkehr
1.
Oberfeldwebel bis zu ihrer Beförderung zum Oberfähnrich,
2.
Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel bis zu ihrer Beförderung zum Offizier.
(3) § 24 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit je nach dem erreichten Dienstgrad bis zu zwei Jahre der bisherigen Dienstzeit als Soldatin oder Soldat angerechnet werden können. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zum Offizier werden Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel zu Leutnanten ernannt.
ZitatAuch eine Feldwebellaufbahn wäre mit über 30 Jahren nur möglich mit einer vorangegangenen Berufsausbildung?
Zitat...
§ 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften
(1) Mannschaften aller Laufbahnen können zu einer Laufbahn der Feldwebel zugelassen werden, wenn sie sich in einem Gefreitendienstgrad befinden, eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben haben und über einen förderlichen Berufsabschluss verfügen. Zugelassen werden kann auch, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
(2) Nach ihrer Zulassung führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Feldwebel ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz ,,(Feldwebelanwärterin)", ,,(Feldwebelanwärter)" oder ,,(FA)". ...
Zitat von: pouch am 19. Juli 2017, 18:02:00Richtig.
Als ziviler Bewerber, der jetzt eine militärische Laufbahn mit Berufsausbildung anstrebt ist diese mit über 30 Jahren nicht mehr möglich?
Zitat von: pouch am 19. Juli 2017, 18:02:00Auch richtig.
Auch eine Feldwebellaufbahn wäre mit über 30 Jahren nur möglich mit einer vorangegangenen Berufsausbildung?
Zitat von: pouch am 19. Juli 2017, 18:02:00Da hat die Bundeswehr ja nichts mit zu tun.
Eine zivile Ausbildung wäre aber mit über 30 Jahren möglich?
Zitat von: pouch am 19. Juli 2017, 18:02:00Dann könnte man wechseln in die militärische Laufbahn als Feldwebel?Dann kann man sich unabhängig von der 30-Jahre-Regel bewerben. Ob dann eine Einstellung erfolgt wird dann entschieden, es besteht kein Anspruch.
ZitatDachte dies ist im SLV geregelt und Ausnahmeanträge werden nicht gestellt, da das Bundesministerium für Finanzen dem zustimmen müsste und dies eher unwahrscheinlich ist.